Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Halterinnen und Halter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Haltung oder bei Wegzug abmelden. Dies können Sie gerne über unseren Onlinedienst vornehmen. Alternativ steht Ihnen die persönliche Abmeldung (derzeit nur nach Terminvereinbarung), schriftliche per Post, per Telefax oder per E-Mail offen. Abmeldungen sollen neben den persönlichen Daten folgende Angaben enthalten: Das Kassenzeichen sowie bei Abgabe des Hundes Name und Anschrift des/der neuen Halters*in und das Abgabedatum, bei Verzug des/der Hundehalters*in die neue Anschrift und das Auszugsdatum, bei Ableben des Hundes das Datum (wenn vorhanden, bitte tierärztliche Bescheinigung beifügen). Terminvergabe Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421/25-2222.

    Online-Dienste

    Hundesteuer abmelden

    ID: L100002_127112520

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Hundesteuer anmelden

    ID: L100002_127111283

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    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    E-Mail: steueramt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kommunalabgabengesetz Abgabenordnung Hundesteuersatzung der Stadt Düren

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollten Sie keinen Gebrauch von unserer Onlinedienstleistung machen wollen, finden Sie das Abmeldeformular auch zum Herunterladen in unserem Formulardepot.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de