In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Jagdhunde
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
- Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
- Sanitäts- und Schutzhunde
- Hütehunde
- Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle
Wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat, ist als Hundehalter steuerpflichtig. Alle im Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Zucht mit dem 1. des Monats in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei Pflege oder Verwahrung mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr im Haushalt lebt oder verstirbt, bei Wegzug aus der Stadt mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Die Onlinedienstleistung steht rund um die Uhr zur Verfügung, spart Portokosten und ein zusätzlicher Gang zum Rathaus ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Online-Formulars empfohlen. Zur Nutzung dieser Dienstleistung ist lediglich die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei Hunden, die eine Größe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten werden, wird eine Gebühr von 25,00 € fällig, welche Sie am Ende des Assistenten per Online-Bezahlverfahren bezahlen müssen. Es steht Ihnen giropay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Downloadbereich Einzugsermächtigung Hundesteuersatzung der Stadt Monschau Vordruck zur An- /Abmeldung eines Hundes Antrag Ersatz Hundemarke (Bei Verlust der Hundemarke für den aktuellen Zeitraum kann auf Antrag eine neue Marke ausgehändigt werden. Die Ersatzhundesteuermarke ist gebührenpflichtig.) Tipps für Hundehaltende
Wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat, ist als Hundehalter steuerpflichtig. Alle im Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Steuerpflichtiger ist der Hundehalter. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Zucht mit dem 1. des Monats in dem der Hund 3 Monate alt geworden ist, bei Pflege oder Verwahrung mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nicht mehr im Haushalt lebt oder verstirbt, bei Wegzug aus der Stadt mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Die Onlinedienstleistung steht rund um die Uhr zur Verfügung, spart Portokosten und ein zusätzlicher Gang zum Rathaus ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund wird die Verwendung des Online-Formulars empfohlen. Zur Nutzung dieser Dienstleistung ist lediglich die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW notwendig. Bei Hunden, die eine Größe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten werden, wird eine Gebühr von 25,00 € fällig, welche Sie am Ende des Assistenten per Online-Bezahlverfahren bezahlen müssen. Es steht Ihnen giropay oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Downloadbereich Einzugsermächtigung Hundesteuersatzung der Stadt Monschau Vordruck zur An- /Abmeldung eines Hundes Antrag Ersatz Hundemarke (Bei Verlust der Hundemarke für den aktuellen Zeitraum kann auf Antrag eine neue Marke ausgehändigt werden. Die Ersatzhundesteuermarke ist gebührenpflichtig.) Tipps für Hundehaltende