Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für das Halten von Hunden wird in der Stadt Goch Hundesteuer erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Steuerbefreiung Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen. Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt, wenn der Hund nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten wird und an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden oder als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden. für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildet sind und gehalten werden, soweit ihre Ausbildung und Eignung für diesen Zweck nachgewiesen wird Steuerbefreiung wird auf Antrag für ein Jahr gewährt, wenn der Hund aus einer Einrichtung übernommen wurde, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes besitzen und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist. Für gefährliche Hunde werden Steuerbefreiungen nicht gewährt. Allgemeine Steuerermäßigung Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes ermäßigt für Bezieher von Arbeitslosengeld II und solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, jedoch nur für einen Hund. Für gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung gewährt.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Befreiung

    ID: L100002_121767994

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein Hund (p.a.): 65,00€ zwei Hunde (je Hund, p.a.): 100,00€ drei oder mehr Hunde (je Hund, p.a.): 115,00€ gefährlicher Hund (p.a.): 630,00€ zwei oder mehr gefährliche Hunde (je Hund, p.a.): 965,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de