Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden. Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden: wenn Sie ihn neu aufgenommen haben, wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind. Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Befreiung

    ID: L100002_121810717

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersstraße 9

    47798 Krefeld

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:30 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 0 21 51 / 86-1740

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: hundesteuer@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    AnmeldungInnerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.AbmeldungInnerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.Entsprechende Online-Formulare stehen im Bereich Formulare zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hundesteuermarken, Tierhaltung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundeabmeldung, Halten von Hunden, Hundesteuerbefreiung, Hundesteuer, Hundehaltung, Hunde abmelden, Hundehalter, Hunde abmelden, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English