Hundesteuer Befreiung
Beschreibung
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Jagdhunde
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
- Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
- Sanitäts- und Schutzhunde
- Hütehunde
- Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Hundesteuer Befreiung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30, 14:00 - 17:30Freitag: 08:30 - 12:30
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Hundesteuersatzungen
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Fristen
Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hundesteuermarken, Tierhaltung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundeabmeldung, Halten von Hunden, Hundesteuerbefreiung, Hundesteuer, Hundehaltung, Hunde abmelden, Hundehalter, Hunde abmelden, Hundeanmeldung