Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war. 

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt (Freibetrag für natürliche Personen bzw. Personengesellschaften = 24.500 Euro jährlich), der mittels Gewerbesteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) in der Regel durch das zuständige Finanzamt bekanntgegeben wird. Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in verschiedene Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt. Durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr. Die Festsetzung der Steuer erfolgt durch Bescheid. Steuervorauszahlungen sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu entrichten und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Abrechnung über die Vorauszahlungen hat abweichende Fälligkeiten. Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Grundlagenbescheid ist für die Stadt bindend. Etwaige Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid sind beim zuständigen Finanzamt zu erheben. Auch ein eventueller Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist dort zu stellen. Gewerbesteuerhebesatz seit 2007: 450 v. H. Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen In der Regel erfolgt die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres sowie des ersten Vorjahres an das Ergebnis der letzten Gewerbesteuerveranlagung. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse des Betriebes besteht oftmals der Bedarf einer geänderten Vorauszahlung. Grundsätzlich ist der Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungszwecke beim Finanzamt zu beantragen. Zur Vermeidung von Zeitverlusten (Bearbeitung beim Finanzamt/Übermittlung an die Stadt Düren) bietet die Stadt Düren die Möglichkeit an, einen gleichlautenden Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen entgegenzunehmen und vorweg zu bescheiden. Gerne können Sie hierfür das Formular "Anpassung Gewerbesteuervorauszahlungen" (siehe Downloads) verwenden. Anforderung einer Bescheinigung in Steuersachen Zur Anmeldung eines Gewerbes oder zur Verlängerung einer Betriebserlaubnis benötigen Sie eventuell eine Bescheinigung in Steuersachen. Hiermit bescheinigt die Stadt Düren, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen. Änderung Ihrer persönlichen Daten Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars "Änderung persönlicher Daten" (siehe Downloads) der Steuerabteilung mitgeteilt werden. Terminvergabe Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222. Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

    Online-Dienst

    Gewerbesteuer

    ID: L100002_127112509

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2222

    E-Mail: steueramt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbesteuergesetz Abgabenordnung Haushaltsplan der Stadt Düren (inklusive der Haushaltssatzung mit den Hebesätzen für die Gemeindesteuern)

    Rechtsbehelf

    - Einspruch
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung".
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hebesatz, ELSTER, inländische Betriebsstätte, Unternehmen, Gewerbeertrag, elektronische Steuererklärung, Unternehmensgewinn, Elster, Steuermesszahl, Gewerbesteuermessbetrag, Finanzamt, Finanzamt, Ertrag, Ertrag, Gewerbesteuer, Messbetrag, Realsteuer, Steuermesszahl, Gewerbesteuererklärung, Realsteuer, Inländischer Gewerbebetrieb, Gewerbesteuermessbetrag, Gemeindesteuer, Unternehmensgewinn, Objektsteuer, Gewerbesteuererklärung, Gemeindesteuer, Hebesatz, Messbetrag, GewSt, Objektsteuer, elektronische Steuererklärung, Gewerbeertrag, Mein ELSTER, Gewinn, GewSt, inländische Betriebsstätte, Inländischer Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English