Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorabinformation: Sollten Sie eine Sterbeurkunde von einem bereits beurkundeten Fall benötigen, dann beantragen Sie diese bitte über folgende Leistung:Personenstandsurkunde beantragen.Informationen zur Erstbeurkundung von kürzlich verstorbenen Personen:Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestattungsunternehmen vorgelegt. Dieses übernimmt auch die Überführung des*der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des*der zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie diesem die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.Bitte bedenken Sie, dass Kosten nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung entstehen, sondern dass zu einem späteren Zeitpunkt noch erhebliche Kosten auftreten können (z.B. für ein Grabmal oder für eine langfristige Grabpflege). In vielen Fällen sind die Bestattungskosten nicht mehr durch Versicherungsleistungen abgedeckt. Eine rechtzeitige Übersicht über die finanziellen Möglichkeiten ist deshalb von Vorteil.Nach § 13 des Bestattungsgesetzes (BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313) darf eine Leiche oder Totgeburt erst nach Einreichung der Todesbescheinigung gemäß § 9 BestG NRW beim Standesamt und nach Registrierung des Sterbefalles bestattet werden.Die Todesbescheinigung besteht aus dem Nichtvertraulichen (Blatt 1) und dem Vertraulichen (Blätter 2 bis 5) Teil. Die Todesbescheinigung muss die nach § 37 des Personenstandsgesetzes zur Eintragung in das Sterbebuch für den Standesbeamten und die für die Bestattung erheblichen Angaben enthalten. Der Vertrauliche Teil enthält über die für die Identifikation der oder des Verstorbenen erforderlichen Angaben hinaus die ärztlichen Eintragungen über die Todesursache.Der Nichtvertrauliche Teil der Todesbescheinigung (Blatt 1) ist für das Standesamt und zur Weiterleitung an die untere Gesundheitsbehörde bestimmt. Er bleibt unverschlossen, damit die Hinterbliebenen und Bestattungsbeauftragten die nichtvertraulichen Angaben einschließlich etwaiger Warnhinweise zum Umgang mit der Leiche einsehen können. Der im entsprechend gekennzeichneten Umschlag verschlossene Vertrauliche Teil (Blätter 2 bis 4) der Todesbescheinigung darf nur durch die Amtsärztin und den Amtsarzt und dazu beauftragte Bedienstete eröffnet und nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Behörde verwendet werden.

    Online-Dienst

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    ID: L100002_123926378

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Erstbeurkundung von Sterbefällen

    Adresse

    Hausanschrift

    Löwenstraße 13

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-23064

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23064

    E-Mail: sterbefallbeurkundung@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtsgundlagen für die Sterbebeurkundung und die Gebührenbemessung sind: §§ 28 - 33 Personenstandsgesetz ( PStG )§§ 37 - 44 Personenstandverordnung ( PStV )

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Vollständigkeit der Unterlagen sofort.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Stand 01.01.2024 15,00 € Sterbeurkunde/Abschrift aus dem Sterberegister7,50 € jede weitere Sterbeurkunde/Abschrift aus dem Sterberegister (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € internationale Sterbeurkunde7,50 € jede weitere internationale Sterbeurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)15,00 € Übersetzungshilfe7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallanzeige, Bescheinigung, Sterbefall, Todesfall, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English