Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen. Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbeanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde. In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet: jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte, die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat, jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß. Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

    Online-Dienst

    Sterbefallanzeige

    ID: L100002_123255774

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Lage wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der mündlich anzeigenden Person schriftliche Anzeige des Trägers der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil) Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person (als Nachweis der Identität (bei Ausländern) und des letzten Wohnsitzes); eine Meldebestätigung genügt nicht falls die verstorbene Person noch nicht in den Personenstandsregistern (das heißt dem Geburten-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister) des für die Beurkundung des Sterbefalls zuständigen Standesamts geführt wird Geburtsurkunde Personenstandsurkunden der verstorbenen Person: Falls die Geburt und eine eventuelle Eheschließung der verstorbenen Person bei einem anderen Standesamt beurkundet worden sind Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe- oder Lebenspartnerschaft und bei deren Auflösung der Nachweis hierüber wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers bzw. einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Person ist gestorben, es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an. Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallanzeige, Bescheinigung, Sterbefall, Todesfall, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English