Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis für Bestatter:Alle Bestatter werden gebeten, die vollständig ausgefüllten Sterbefall-Unterlagen vorab zu faxen/mailen. Die Fälle werden beurkundet und der Bestatter wird informiert, dass abgeholt werden kann. Die Abholung erfolgt gegen Einreichung der Originale am Fenster, links neben dem Seiteneingang oder in Raum E 01, Konrad-Adenauer-Platz 9. Bei Fragen ist der telefonische Kontakt unter 02202 14-2410 möglich. E-Mail-Adresse: sterbefall@stadt-gl.de. Beurkundung von SterbefällenBeim Standesamt werden Sterbefälle beurkundet, die innerhalb des Stadtgebietes eingetreten sind. Ein Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und die ausgestellten urkundlichen Dokumente vom Standesamt in Empfang nehmen.Sterbefall im Ausland Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland, kann nachträglich die Anlegung eines deutschen Sterberegisters beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder, sowie der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der /des Verstorbenen lag.

    Online-Dienst

    Sterbefall

    ID: L100002_122668758

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt nach den benötigten Unterlagen.Formular zum Anfordern von PersonenstandsurkundenDiese können Sie auch über das Serviceportal anfordernAnzeige eines Sterbefalls

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus Geburts-, Ehe- und Sterberegister 10,- €Jede weitere Ausfertigung der gleichen, gleichzeitig beantragten Urkunde 5,- €Auskunft Personenstandsregister 6,- €Ausnahmen: Die Urkundenausstellung ist gebührenfrei, wenn der Bezug von Sozialleistungen nachgewiesen wird oder wenn in dem Gesetz, nach dem die Vorlage der Urkunde verlangt wird, eine Gebührenfreiheit ausdrücklich vermerkt ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallanzeige, Bescheinigung, Sterbefall, Todesfall, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English