Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Wesseling: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbefälle müssen beim zuständigen Standesamt beurkundet werden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei eine Hilfestellung bieten.

    Online-Dienst

    Sterbefallanzeige

    ID: L100002_123829153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Standesamt Wesseling Das Standesamt ist Ihr lebenslanger Begleiter beginnend mit Ihrer Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall. Jeder einzelne Personenstandsfall wird beim Standesamt registriert; ebenso etwaige Veränderungen. Unter "Dienstleistungen" möchten wir Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Tätigkeiten des Standesamtes geben. Und denken Sie daran: nichts geht über ein persönliches Gespräch, um alle wichtigen Fragen zu klären.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfons-Müller-Platz

    50389 Wesseling

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Wesseling: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen. Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an. Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen. Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt: Todesbescheinigung Personalausweis / Pass des Verstorbenen Sterbefallanzeige Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen: wenn die/der Verstorbene ledig war eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern wenn die/der Verstorbene verheiratet war bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch/ oder begl. Abschrift Eheregister wenn die/der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte eine Lebenspartnerschaftsurkunde gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des LPartG wenn die/der Verstorbene geschieden war bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist. wenn die/der Verstorbene verwitwet war bei Eheschließung bis 31.12.1957: eine Heiratsurkunde bei Eheschließung ab 01.01.1958: eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift des Familienbuches nicht eingetragen ist. wenn die/der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, die aufgelöst wurde eine Lebenspartnerschaftsurkunde Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist oder Sterbeurkunde des Lebenspartners gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des LPartG Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Hinweise für Wesseling: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet. Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht: einem Familienangehörigen, demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet. In den meisten Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Hinweise für Wesseling: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Sterbefall ist spätestens an dritten auf den folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallanzeige, Bescheinigung, Sterbefall, Todesfall, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English