Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Sterbefall muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger beziehungsweise die Trägerin der Einrichtung den Tod schriftlich anzeigen. Bei einer unnatürlichen beziehungsweise ungeklärten Todesursache erfolgt die Sterbefallanzeige nach Abschluss der Ermittlungen durch die jeweils zuständige Polizeibehörde. In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur (mündlichen) Anzeige des Sterbefalls verpflichtet: jede Person, die mit der oder dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft lebte, die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eintrat, jede Person, die bei Eintritt des Todes anwesend war oder von dem Sterbefall weiß. Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen. Die zur Anzeige Verpflichteten haben die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Nachweise beizubringen. Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus. Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    ID: L100002_121768633

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbefallanzeige, Geburtsurkunde, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, Todesbescheinigung, Wohnsitznachweis

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: eine Person ist gestorben, es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt bei ungeklärtem Tod Leichenfreigabe durch die zuständige Staatsanwaltschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen: Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an, wenn es sich um einen Haussterbefall handelt. Sie reichen die benötigten Unterlagen - in der Regel über den Bestatter - ein. Nach der Beurkundung werden die vorgelegten Dokumente und die beantragten Sterbeurkunden incl. der Gebührenrechnung abgeholt.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Sterbefall muss bis spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbeurkunde: 10,00€ jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallanzeige, Bescheinigung, Sterbefall, Todesfall, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English