Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig gemäß CIEC-Abkommen. Eine Übersetzung ist damit nicht mehr notwendig. Für den Gebrauch im Ausland ist ggf. zusätzlich eine Beglaubigung (Apostille) der Urkunde durch die zuständige Bezirksregierung notwendig.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde beantragen

    ID: L100002_122757436

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.20 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • deren Ausweis oder Reisepass und
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Ausweis oder Reisepass
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterlagen Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben) Anzahl der Urkunden Verwendungszweck Personalausweis bzw. Reisepass Kontaktdaten des Antragstellers Verwandtschaftsverhältnis gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht: Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Sie sind mindesten 16 Jahre alt.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren: beurkundete Person(n) Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter) Eltern, Großeltern, Urgroßeltern Kinder, Enkel, Urenkel Geschwister, mit Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses Andere Person (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), mit Nachweis des rechtlichen Interesses Behörden, Gerichte, Institutionen soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (bitte amtlichen Zweck angeben) sonstige bevollmächtigte Person: Berechtigte Personen können auch andere Personen schriftlich bevollmächtigen, die Urkunde(n) anzufordern. Bevollmächtigte müssen sich ausweisen und eine Vollmacht mit Ausweiskopie bzw. Passkopie und Unterschrift des*der Berechtigten vorlegen. Person ist in den letzten 30 Jahren in Detmold verstorben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Urkunden können wie folgt beantragt werden: Online (Antragsformular Serviceportal) schriftlich (E-Mail oder Post) persönlich durch Vorsprache Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einer schriftlichen Beantragung per E-Mail oder per Post zahlen Sie die Gebühren nach Aufforderung. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen bzw. vorlegen oder in Kopie beifügen. Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fristen Die Sterberegister werden 30 Jahre lang beim Standesamt Detmold geführt. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Stadtarchiv Detmold. Kontaktdaten Stadtarchiv: Stadtarchiv Detmold Tel.: 05231 766-110 Willi-Hofmann-Str. 2 Fax: 05231 766-114 32756 Detmold

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Hinweise Das Standesamt Detmold stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Detmold ereignet hat. Außerdem verwaltet das Standesamt folgende zusätzliche Standesämter: Standesamt Detmold-Stadt Standesamt Detmold-Land Standesamt Heiligenkirchen Standesamt Pivitsheide Standesamt Vahlhausen Standesamt Lage VI (Fürstliches Geburtenbuch) Ablichtungen bez. beglaubigte Ablichtungen aus den Registern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können über das Stadtarchiv angefordert werden (siehe Information Fristen) Die Personenstandsregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 01.01.2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt. Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden. Eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister enthält alle Angaben und Änderungen seit der Erstbeurkundung des Personenstandsfalls.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Übersetzungshilfe, mehrsprachiges Formular, Übersetzung Sterbeurkunde, Sterbeurkunde europäisches Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de