Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag gerne aktuelle Personenstandsurkunden aus. Folgende Urkunden können Sie hier beantragen: deutsche oder internationale Geburtsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden) beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden) deutsche oder internationale Heiratsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben) beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben) Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschaft begründet haben) beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschat begründet haben) Sterbeurkunde (falls die Person in Rheda-Wiedenbrück verstorben ist).

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden #OnlineDL#

    ID: L100002_123600061

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann. Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten. Wir bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05242 9040-91

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • deren Ausweis oder Reisepass und
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Ausweis oder Reisepass
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie: Ihren Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel(jeweils in Kopie mit Vorder- und Rückseite) Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse (z.B. mit einem Schreiben eines Gerichts/Notars, Versicherungsträger o.ä.) nachweisen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Sie sind mindesten 16 Jahre alt.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, die Eltern, der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oderder Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG), die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), Geschwister mit berechtigtem Interesse. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliche Beantragung Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Schriftliche Beantragung Richten Sie den Antrag, welchen Sie unter Downloads finden schriftlich oder per E-Mail an uns. Die Gebühr muss vorab an folgende Bankverbindung überwiesen werden: Empfänger: Stadt Rheda-Wiedenbrück IBAN: DE18 4785 3520 0000 0001 66 BIC: WELADED1WDB Kassenzeichen: 020301/431101/(Name des Urkundsinhabers) Sobald Ihr Antrag angekommen und Ihre Gebühr verbucht worden ist, erhalten Sie Ihre gewünschte Urkunde per Post zugesandt. Online Beantragung Sie finden den Online-Antrag unter dem Punkt Dienste auf dieser Seite. Nachdem Sie die notwendigen Angaben gemacht und die erforderlichen Nachweise hochgeladen haben, ist die Gebühr direkt zu zahlen. Als Zahlungsverfahren werden angeboten: PayPal Giropay Krediktarte Die Urkunde erhalten Sie im Anschluss per Post. Sofern Sie mit einem Servicekonto angemeldet sind, können Sie den Bearbeitungsstand online nachverfolgen.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eheurkunden: 80 Jahre Geburtsurkunden: 110 Jahre Sterbeurkunden: 30 Jahre Sollte der in Rheda-Wiedenbrück beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Rheda-Wiedenbrücker Stadtarchiv.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 1-2 Wochen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Rheda-Wiedenbrück nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Rheda-Wiedenbrück registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Rheda-Wiedenbrück nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Rheda-Wiedenbrück war oder eine Geburt im Ausland im Rheda-Wiedenbrücker Standesamt nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Rheda-Wiedenbrück möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Übersetzungshilfe, mehrsprachiges Formular, Übersetzung Sterbeurkunde, Sterbeurkunde europäisches Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de