Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern stellt das Standesamt der Stadt Troisdorf aus, wenn Sie in Troisdorf geboren sind oder geheiratet haben oder der Sterbefall in Troisdorf eingetreten ist. Schriftlich oder online bestellte Urkunden werden zusammen mit einer Gebührenrechnung (s.u.) zugesandt. Das Standesamt führt die Personenstandsregister (früher Personenstandsbücher): Geburtenregister der letzten 110 Jahre Eheregister der letzten 80 Jahre Sterberegister der letzten 30 Jahre Aus den bei uns geführten Registern können Sie Personenstandsurkunden erhalten. Berechtigt sind die Personen unmittelbar, deren Geburt oder Eheschließung beurkundet wurde, direkte Verwandte (Eltern oder Kinder - nicht Geschwister) oder Personen oder Behörden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Die folgenden Urkunden können ausgestellt werden: Geburtsurkunde Eheurkunde Sterbeurkunde beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister mehrsprachige Internationale Urkunden:Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunden). Urkunden zur Vorlage im Ausland müssen für manche Länder eine Apostille erhalten. Dazu darf die Urkunde nicht älter als sechs Monate sein. Die Apostille können Sie beim Regierungspräsidenten in Köln erhalten. Urkunden historischer Personenstandsregister Für Informationen oder Kopien aus älteren Personenstandsregistern (Geburtenregister älter als 110 Jahre, Eheregister älter als 80 Jahre, Sterberegister älter als 30 Jahre ) wenden Sie sich bitte an das Archiv der Stadt Troisdorf. Online Antrag Standesamtliche Urkunden und beglaubigte Registerabschriften können auch online angefordert werden.

    Online-Dienst

    Standesamtliche Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister

    ID: L100002_123721535

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Leitung: Frau I. Marzi

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 1a

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Fax: 02241 900-898

    Telefon Festnetz: 02241 900-709

    E-Mail: standesamt@troisdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • deren Ausweis oder Reisepass und
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Ausweis oder Reisepass
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Sie sind mindesten 16 Jahre alt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung einer Urkunde können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt Troisdorf beantragen. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, die Ausstellung der Urkunde online zu beantragen.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Übersetzungshilfe, mehrsprachiges Formular, Übersetzung Sterbeurkunde, Sterbeurkunde europäisches Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de