Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

    Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:

    • vertraglich verpflichtete Personen
    • Erben
    • Unterhaltspflichtige
    • nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen

    Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.

    Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

    Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Deutschland müssen Angehörige von Verstorbenen für die Bestattung sorgen. Ist der finanzielle Nachlass oder die Bestattungsvorsorge der verstorbenen Person nicht ausreichend und haben auch Sie als bestattungspflichtige Person keine ausreichenden Mittel, übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise. Der Antrag kann zeitnah auch nach bereits erfolgter Bestattung gestellt werden.Wann sind Sie verpflichtet, die Kosten für die Bestattung von verstorbenen Angehörigen zu übernehmen?Sie sind dazu verpflichtet, wenn Sie in folgendem Verhältnis zu dem*der Verstorbenen stehen. Die Aufzählung ist nach der Rangfolge sortiert. Sie sind:erbberechtigte Person und haben die Erbschaft nicht ausgeschlagender*die getrennt lebende, nicht getrennt lebende oder geschiedene unterhaltsverpflichtende Ehepartner*involljähriges KindMutter oder Vatervolljährige Schwester/BruderGroßmutter oder Großvatervolljähriges EnkelkindWichtig: Die Erbausschlagung entbindet nicht automatisch von der Bestattungsverpflichtung, denn die Verpflichtung zur Bestattung kann auch aus anderen Gründen bestehen.

    Online-Dienst

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    ID: L100002_121796652

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Bestattungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten ist eine Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232

    Fax: 0221 / 221-93266

    E-Mail: sozialamt.Bestattungen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie des Auftrages gegenüber dem BestattungsunternehmenLeistungsbescheid des Ordnungsamtes, wenn eine ordnungsbehördliche Beisetzung erfolgteLückenlose Kontoauszüge aller Konten ab drei Monaten vor Sterbedatum bis Antragstellung der antragstellenden Person und aller Haushaltsangehörigen, sofern Sozialleistungen, wie beispielsweise SGB II, auch Hartz IV genannt, SGB XII, auch Grundsicherung genannt, oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Bitte den für deNachweise über Einkommen, beispielsweise Verdienstabrechnungen, Bescheid über Leistungen des Arbeitsamtes, Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid und weitere der antragstellenden Person und aller HaushaltsNachweise über die aktuellen Unterkunftskosten, beispielsweise letztes Mieterhöhungsschreiben, bei Eigentum Nachweis über sämtliche Ausgaben wie Grundsteuer, Nebenkosten, Müllabfuhr, Schornsteinfeger und weitereNachweise über alle vorhandenen Versicherungen, wie Policen und letzte Beitragsrechnungen von beispielsweise Hausrat-/ Haftpflichtversicherung, Riester-Versicherungen, Sterbe-/Lebensversicherung der antragstellenden Person und aller Haushaltsangehörigen - Achtung: bei vermögensbildenden VersicherungenNachweise über vorhandenes Vermögen, wie Sparbücher, Sparverträge, Aktieneventuell Nachweise über besondere BelastungenKopie der SterbeurkundeNachweis über Höhe des Nachlasses, in Form von Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher mit aktuellem Vermögensstand, sonstiges Vermögen wie beispielsweise Wertpapiere, Fonds, Immobilien, wertvolle Gegenstände. Nachweis über Lebens- und/oder Sterbegeldversicherung von der verstorbenen PersonLetzte Rentenbescheide in Kopie, beispielsweise Witwen-, Alters-, Erwerbsminderungs- und sonstige Renten von der verstorbenen Person

    Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch XII - § 74 Bestattungskosten

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
       

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2025

    Stichwörter

    Bestattungskosten, Friedhof, Beerdigung, Gebühren Krematorium, Urnenbeisetzung, Grabgebühren, Leichenhausgebühren, Bestattung, Friedhofsgebühren, Sozialbestattung, Beerdigungskosten, Feuerbestattung, Beisetzung, Nachlass, Urne, Erdbestattung, Todesfall, Kostenübernahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de