Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Sie sind zur Anzeige des Todes eines Menschen beim Standesamt spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes verpflichtet.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

    Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

    Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verstirbt eine Person in Krefeld, so wird der Sterbefall vom Standesamt Krefeld beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung Formalitäten kümmern und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Sterbefall im AuslandSie möchten einen Sterbefall aus dem Ausland nachbeurkunden lassen und die verstorbene Person besaß die deutsche Staatsangehörigkeit?Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.Als Nachweis über den Sterbefall dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf der Internetseite Justiz-Online oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

    Online-Dienst

    Sterbefall anzeigen

    ID: L100002_121808799

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sterbefall

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 138

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: Sterbefall@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt

    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
    • die Geburtsurkunde,
    • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
    • die ärztliche Bescheinigung über den Tod

    des Verstorbenen vorlegen.

    Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Voraussetzungen

    Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person

    - die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

    - in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder

    - die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

    Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.

    Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.

    Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: eine Person ist gestorben, es wurde eine ärztliche Leichenbeschau durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Verfahrensablauf

    Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.

    Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.

    Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.

    Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.

    Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.

    Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.

    Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.

    Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbefall meldenBestatter können die Sterbefälle kontaktlos im Standesamt ablegen. Sobald die Beurkundungen vorgenommen wurden, werden Sie telefonisch informiert. Ansonsten können sie am nächsten Werktag abgeholt werden. Es gilt die persönliche Absprache mit den Standesbeamten.Sterbefall im Ausland meldenDer Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Im Rahmen einer Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind. Nehmen Sie per E-Mail an sterbefall@krefeld.de Kontakt auf. Wir werden uns dann mit Ihnen bezüglich einer telefonischen Beratung und einer Terminvereinbarung melden.Die Abgabe von Sterbefällen und die Abholung der fertigen Beurkundungen ist zu folgenden Zeiten möglich:Montag bis Donnerstag, von 8.30 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr, sowieFreitag von 8.30 bis 11.00 UhrZugang: Dionysiusplatz 9a

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Antragsfrist: 3 Tage

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Sterbefall muss angezeigt werden bis spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung der Sterbeurkunde: 0,00€ Ausstellung einer zusätzlichen Sterbeurkunde: 12,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenfrei für: die Bestattung (Friedhofsverwaltung) Rentenzwecke Krankenversicherung Versorgungsamt Halbwaisenrente und andere soziale Einrichtungen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de