Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  

    Beschreibung

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.

    Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

    Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Tod einer in Eitorf verstorbenen Person muss im Standesamt Eitorf spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet. Eine auswärtig verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, angezeigt werden Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen: der letzte Ehepartner, der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder Geschwister mit berechtigtem Interesse und nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung), die Nachlassabwicklung

    Online-Dienst

    Sterbefall

    ID: L100002_121908065

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
    • Hatte die verstorbene Person keinen Inlandswohnsitz, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde 

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter oder die anzeigende Person folgende Unterlagen: Eheurkunde der letzten Ehe und ggf. einen Nachweis über die Auflösung der Ehe, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung), ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung) schriftliche Sterbefallanzeige (nur wenn im Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim verstorben) Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.

    Voraussetzungen

    • der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
      • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG) § 55 Personenstandsgesetz (PStG) § 60 Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls  die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

    Kosten

    Gebühr 30.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erstregistrierung, Sterbefall im Ausland, Erstbeurkundung, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de