Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.  

    Beschreibung

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.

    Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

    Die Nachbeurkundung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister Urkunden aus. Diese können Sie am besten und schnellsten mit der Onlinedienstleistung "Personenstandurkunden" bestellen. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt dabei per Kreditkarte oder Paypal. Welche Urkunden können ausgestellt werden? aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke, aus dem Eheregister Eheurkunden, aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden, aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden, aus dem Sterberegister Sterbeurkunden, aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister mehrsprachige Urkunden. Bei welchem Standesamt erhalten Sie die Urkunden? Das Standesamt Baesweiler kann grundsätzlich nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Baesweiler beurkundeten Personenstandsfälle ausstellen. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Baesweiler nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Baesweiler war oder eine Geburt im Ausland im Baesweiler Standesamt nachbeurkundet wurde.Darüber hinaus erhalten Sie beim Standesamt Baesweiler auch alle Urkunden aus den verwalteten Personenstandsregistern der Standesämter Setterich ab dem 01.01.1963 und Puffendorf (einschließlich Loverich und Floverich) bis 31.12.1913. Bitte beachten Sie, dass Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, für Ehen und Lebenspartnerschaften älter als 80 Jahre, Geburtsurkunden, für Geburten älter als 110 Jahre, Sterbeurkunden, für Sterbefälle älter als 30 Jahre, nicht mehr ausgestellt werden können. Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern sind die archivrechtlichen Vorschriften maßgebend. Es fallen ggfls. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt. Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen? Ihre eigenen Urkunden, Urkunden Ihres Ehegatten oder Lebenspartners Urkunden Ihrer Kinder, Enkel, Urenkel usw. Urkunden Ihrer Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder wenn Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Wie erhalten Sie die Urkunden und welche Unterlagen sind nachzuweisen? 1. Online-BeantragungSie können Urkunden am besten und schnellsten im Online-Verfahren bestellen. Bitte laden Sie im Online-Verfahren eine Kopie Ihres Personalausweises und ggfls. die Vollmacht sowie einen Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Schreiben der Behörde oder des Gerichtes, welche(s) zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat) hoch. 2. Schriftliche BeantragungSie können Urkunden formlos schriftlich bestellen. Geben Sie hierbei in jedem Fall den Namen, das genaue Ereignisdatum und den Ereignisort sowie den Verwendungszweck der Urkunde an. Bitte fügen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise in Kopie bei. 3. Persönliche BeantragungNatürlich können Sie eine Personenstandsurkunde auch bei einem persönlichen Besuch im Standesamt beantragen. Bitte bringen Sie die unter 1. genannten Unterlagen und Nachweise mit.

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden

    ID: L100002_122650969

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
    • Hatte die verstorbene Person keinen Inlandswohnsitz, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro, Standesamt und Friedhofswesen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie die erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-177

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    E-Mail: standesamt@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde 

    Voraussetzungen

    • der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
      • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls  die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

    Kosten

    Gebühr 30.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erstregistrierung, Sterbefall im Ausland, Erstbeurkundung, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de