Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Die Nachbeurkundung kann jedoch von Vorteil sein. Etwaige Übersetzungen und Überbeglaubigungen entfallen somit künftig. Darüber hinaus kann jederzeit eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, die die Abstammungsverhältnisse und Ihre Namensführung verbindlich nachweist. Antragsberechtigt sind: die einzutragende Person selbst deren Eltern deren Kinder der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

    Online-Dienst

    Nachbeurkundung beantragen

    ID: L100002_122760466

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    das Standesamt

    • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
    • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

    In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    das Standesamt

    • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
    • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

    In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    4.0.20 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    Dokumente der oder des Verstorbenen:

    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunde

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Nachbeurkundung vollständiger ausländischer Geburtenregisterauszug oder (internationale) Geburtsurkunde der zu beurkundenden Person Geburtsurkunden der Eltern Eheurkunde der Eltern oder, wenn Eltern bei der Geburt nicht verheiratet waren/sind: gegebenenfalls Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter gegebenenfalls Nachweis über die gemeinsame elterliche Sorge Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis Die Vorlage weiterer Urkunden kann erforderlich sein. Dies ist abhängig vom ausländischen Urkundenwesen und kann erst nach Prüfung des Antrags beurteilt werden. Hinweise zu Urkunden: Die Formvorschriften des Auswärtigen Amtes für die Verwendung ausländischer Urkunden im Inland sind einzuhalten. Urkunden bedürfen gegebenenfalls der Legalisation oder müssen mit einer Apostille versehen sein. Alle Unterlagen sind im Original und ggf. mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache im Standesamt vorzulegen. Übersetzungen von ausländischen Urkunden müssen von einem für das OLG Hamm zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher angefertigt sein. Eine Übersicht erhalten Sie unter: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche.

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt im Ausland Personen mit Status als Staatenlose, heimatlose Ausländer und anerkannte ausländische Flüchtlinge und Geburt im Ausland antragsstellende Person hat ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Detmold

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    36 Personenstandsgesetz (PStG) Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    auf Antrag schriftlich per Vordruck persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten Termins alle Urkunden und Ausweise sind im Original vorzulegen beglaubigte Kopien über die deutsche Auslandsvertretung möglich (zusätzliche Gebühren) Antragstellung auch über die deutsche Auslandsvertretung möglich (zusätzliche Gebühren)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    einzellfallabhängig

    Kosten

    • Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
    • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)

    Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English