Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Sterbefall im Ausland Beurkundung

    Beschreibung

    Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und Altenheimen oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet. Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, sind zur Anzeige des Sterbefalles in folgender Reihenfolge verpflichtet: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden.

    Online-Dienste

    Sterbefall im Ausland beurkunden

    ID: L100002_123598027

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    Sprache

    Deutsch

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    Sterbefälle

    ID: L100002_123598042

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    das Standesamt

    • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
    • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

    In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    das Standesamt

    • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
    • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)

    In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 bis 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Standesamt Rheda-Wiedenbrück Vielleicht gehören auch Sie zu den Personen, die der Meinung sind, dass beim Standesamt nur die Ehe geschlossen werden kann. Tatsächlich begleitet das Standesamt Sie von der Geburt über die Eheschließung bis hin zum Sterbefall ein Leben lang. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Sie umfassend und kompetent über die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, die das Personenstandswesen bietet, zu beraten. Wir bieten Ihnen Informationen zu den Themen Urkunden, Geburt, Eheschließung, Namensführung und Sterbefälle. Sollten Sie das Gesuchte nicht finden oder weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05242 9040-91

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    E-Mail: standesamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
    • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)

    Dokumente der oder des Verstorbenen:

    • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
    • Geburtsurkunde

    War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:

    • Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus

    Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beabeitung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt folgende Unterlagen: ärztliche Todesbescheinigung Personalausweis Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen Eheurkunde (bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten und bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil)

    Voraussetzungen

    Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte sind:

    • die Kinder,
    • die Eltern,
    • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
    • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Sterbefall ist in Rheda-Wiedenbrück eingetreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsgesetz (PStG) Personenstandsverordnung (PStV)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Liegen dem Standesamt alle erforderlichen Unterlagen vor, wird der Sterbefall von der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten bearbeitet und beurkundet. Nach der Beurkundung werden die gewünschten Sterbeurkunden ausgestellt.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tritt ein Sterbefall ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag. Die Beurkundung eines Sterbefalls kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Sterbefall wird bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen sofort bearbeitet.

    Kosten

    • Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
    • Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)

    Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Sterbefall in Rheda-Wiedenbrück ist dem zuständigen Standesamt Rheda-Wiedenbrück innerhalb von drei dem Todestag folgenden Werktagen - der Samstag gilt nicht als Werktag - anzuzeigen. Zur Anzeige eines Sterbefalles sind verpflichtet: derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat öffentliche Anstalten und Einrichtungen Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Sankt-Vinzenz-Krankenhaus oder in einem Pflegeheim, so erfolgt die Anzeige schriftlich durch den Leiter der Anstalt. In der Regel übergeben die Angehörigen die Anzeige und die Erledigung der Formalitäten einem bevollmächtigten Bestattungsunternehmen. Der Bestatter kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an, sodass die Angehörigen sich nicht mehr um die Formalitäten kümmern müssen.Wenn Sie selbst als Angehörige die Formalitäten übernehmen wollen, können Sie sich gern vorab telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Nach der Anzeige kann dann die Beurkundung, das heißt die Ausstellung von Urkunden durch das Standesamt Rheda-Wiedenbrück vorgenommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Nachbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English