Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt beurkundet wurde.Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person.(Beispiel: Die Person ist in Lage verstorben, dann ist das Standesamt Lage dafür zuständig - Ist die Person im Krankenhaus Detmold verstorben, ist das Standesamt Detmold für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig.) Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge: jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß. Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben: Vorname, Familienname, Ort und Tag der Geburt, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht), letzter Wohnsitz, Familienstand, Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin, Sterbeort und Todeszeitpunkt.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde

    ID: L100002_123255768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Für Lage wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre): der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, die Eltern, die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), Geschwister mit berechtigtem Interesse.Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliche Beantragung: Suchen Sie das Standesamt auf, das den in Nordrhein-Westfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat. Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Vertretung: Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax: Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail ist nicht möglich!

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de