Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Standesämter stellen aus den dort geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her. Personenstandsurkunden können grundsätzlich nicht telefonisch angefordert werden. Ebenso sind persönliche Vorsprachen für Urkundenaustellungen leider nicht möglich. Sie können die gewünschte Urkunde einfach und unkompliziert über unser Serviceportal anfordern und vorab bezahlen. Ihre Urkunden können Sie auch persönlich vor Ort abholen, wenn Sie diese vorab im Serviceportal bestellt und dort "Abholung" ausgewählt haben. Sobald dort der Bearbeitungsstatus auf "abgeschlossen" gesetzt wurde, können Sie die Urkunde am nächsten Werktag an der Infotheke im Schloss Horst in Empfang nehmen. Urkunden online anfordern: Standesamt Online Für die Nutzung des Services ist eine kurze Registrierung für die Bund.ID notwendig. Für diese wird kein Personalausweis mit Online-Funktion benötigt! Wählen Sie hier die Registrierung mit Benutzernamen und Passwort. Die Bestellung der Urkunde(n) über das Serviceportal erleichtert uns erheblich die Arbeit und Sie gelangen wesentlich schneller an die gewünschte Urkunde(n). Dieses ist der hier vorrangige Weg der Urkundenanforderung. Anforderungen per Mail, Fax oder Brief werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet. Bitte beachten Sie: Die Urkundengebühr ist vorab zu bezahlen. Zurzeit stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung: - Giropay- PayPal Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Gelsenkirchen tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind. Sofern Sie Urkunden für Rentenzwecke benötigen oder in einer Angelegenheit der gesetzlichen Sozialversicherungen benötigen, erfolgt die Ausstellung grundsätzlich gebührenfrei. Im Rahmen der elektronischen Anforderung haben Sie die Möglichkeit, die gebührenfreie Ausstellung für diese Zwecke zu beantragen. Es besteht im Rahmen der Anforderung die Möglichkeit eventuelle Nachweise hochzuladen. Bei technischen Fragen zum Serviceportal wenden Sie sich bitte an hilfe-serviceportal@gelsenkirchen.de Bitte beachten Sie, dass seit 2009 Aufbewahrungsfristen für Personenstandsregister gelten. Diese sind wie folgt: Geburten: 110 Jahre Eheschließungen: 80 Jahre Sterbefälle: 30 Jahre Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstansregister Archivgut und werden von uns an das Institut für Stadtgeschichte abgegeben. Hier die Kontaktdaten: Institut für Stadtgeschichte (ISG) Munscheidstraße 14 45886 Gelsenkirchen Schicken Sie ein Mail an das ISG

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    ID: L100002_123930186

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Schloss Horst - Referat 33 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Turfstraße 21

    45899 Gelsenkirchen

    Markierte Behindertenparkplätze sind vorhandenDer Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglichEs ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglichDie Toiletten sind für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 14:00Dienstag: 08:00 - 14:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:15Samstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091696166

    Fax: +492091696110

    E-Mail: urkunden@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der jeweilige Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es den Standesämtern nicht gestattet ist, Personenstandsurkunden an nichtberechtigte Personen auszuhändigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und begl. Abschriften, bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern: 14,00 EURO Für jede weitere Ausfertigung der gleichen Personenstandsurkunde wird, wenn diese Urkunde in demselben Arbeitsgang erstellt wird, die Hälfte der Gebühr erhoben. Auskunft aus oder Einsicht in ein standesamtliches Personenstandsregister: 10,00 EURO Auskunt aus oder Einsicht in eine Sammelakte: 20,00 EURO

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de