Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen Ihr Kind in der Schule anmelden oder wollen heiraten und benötigen eine aktuelle Geburtsurkunde? Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie nun ganz bequem von zu Hause aus online beantragen. Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus: 1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,2. aus dem Eheregister Eheurkunden; bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden, 3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden; bis zu der Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Register können Lebenspartnerschaftsurkunden auch aus der Niederschrift über die Schließung der Lebenspartnerschaft ausgestellt werden, 4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden, 5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden, 6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften. Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Aachen nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Aachen registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Aachener Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Aachen war oder eine Geburt im Ausland im Aachener Standesamt nachbeurkundet wurde. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Geburtsurkunden und -registerausdrucke nur ausgestellt werden können, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt. Für Eheurkunden und Eheregisterauszüge beträgt die Frist 80 Jahre und für Sterbeurkunden 30 Jahre. Sollte der in Aachen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Aachener Stadtarchiv. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal (siehe weiter unten), per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Sie erhalten die angeforderten Urkunden dann schnellstmöglich in der Reihenfolge des Posteingangs. Wenn Sie die Urkunden per Brief oder E-Mail anfordern, nennen Sie bitte Ihre Adresse, Telefonnummer und fügen Sie eine Kopie/Scan/Fotos Ihres Personalausweises/Reisepasses bei. Die Zusendung der angeforderten Urkunde/-n dauert aktuell ca. 10 Wochen (Stand: 14.08.2024). Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert! Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos nicht erforderlich! Sie können über den nachfolgenden Link Urkunden beim Standesamt Aachen online beantragen Urkunden aus dem Standesamt (Urkunde aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister) Für Notfälle mit besonderer Dringlichkeit ist ab 08.07.2024 eine persönliche Vorsprache Montags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen, Raum 0.20 bzw. 0.21 möglich! Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis/Reisepass und eventuelle Vollmacht mit (soweit Sie die Urkunde für eine dritte Person zu besorgen haben)! Die Gebühr ist direkt vor Ort zu entrichten. +++ Wir danken für Ihr Verständnis! Stand 02.09.2024

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden

    ID: L100002_124766919

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand: 25.09.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Urkundenstelle

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Ausstellen von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister der Stadt Aachen (heutiges Ortsgebiet Stadt Aachen inklusive aller eingemeindeten Ortschaften/Gemeinden) Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos derzeit nicht erforderlich. Die Versendung der Urkunden erfolgt in der Reihenfolge des Posteingang und dauert aktuell aufgrund von unvorhergesehenen Personalausfällen derzeit ca. 10 - 12 Wochen. In Kürze erhalten wir personelle Verstärkung und erwarten dann wieder eine zügigere Bearbeitung. Bitte klicken Sie hier: Anforderung Personenstandsurkunden Wählen Sie Ihre gewünschte Urkunde aus dem Bereich Geburtenbuch/Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Sterbebuch aus und folgen Sie den Anweisungen. Wir schicken Ihnen die Urkunden dann per Post innerhalb der nächsten Wochen zu. Aufgrund einer Gesetzesänderung, sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal, per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Falls Sie die Urkunden nicht über das Serviceportal bestellen, brauchen wir neben der Angabe über die gewünschte Urkunde eine Kopie/Scan/Foto Ihres Personalausweises/Reisepasses, Ihre Adresse und die Telefonnummer unter welcher Sie für Rückfragen zu erreichen sind. Wir bitte um Verständnis, dass angeforderte Urkunden zur Ahnenforschung derzeit keine Priorität haben und nur mit weiteren erheblichen Zeitverzögerungen bearbeitet werden können! Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert! Für Notfälle mit besonderer Dringlichkeit ist eine persönliche Vorsprache Montags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen, Raum 0.20 bzw. 0.21 möglich! Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis/Reisepass und eventuelle Vollmacht mit (soweit Sie die Urkunde für eine dritte Person zu besorgen haben)! Die Gebühr ist direkt vor Ort zu entrichten. Wir danken für Ihr Verständnis! (Stand 31.10.2024)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3440

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: urkundenstelle@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de