Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen, sobald der Sterbefall im Standesamt beurkundet wurde. Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung), die Nachlassabwicklung sowie die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde

    ID: L100002_123327619

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für nahe Verwandte: Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise: Geburtsurkunde Heiratsurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Für Geschwister der verstorbenen Person: Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung Bei Abholung durch eine Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person deren Ausweis oder Reisepass und den eigenen Ausweis oder Reisepass Für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel: Erbschein Grundbuchauszug

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind mindestens 16 Jahre alt. Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)§ 60 Personenstandsgesetz (PStG)§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen. Online Sie können die Ausstellung online beantragen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst der Urkundenbestellung: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16233/showDie Urkunde wird Ihnen im Anschluss postalisch zugestellt. Vor Ort Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin und bringen Sie zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.Es ist auch möglich, dass eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragt. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de