Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis:Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Paderborn und werden nicht bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über dieses Portal nicht möglich sind. Weitere Infomationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt "Verwandte Dienstleistungen". Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern aus wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Paderborn ereignet haben und wenn die Frist für die Führung der Personenstandsregister bzw. -bücher noch nicht abgelaufen ist. Es gelten folgende Fristen: Geburtenregister 110 Jahre Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre Sterberegister 30 Jahre Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Kreis- und Stadtarchiv Paderborn abgegeben. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen". Folgende Urkunden können beantragt werden: Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern Auskunft aus einem Personenstandsregister Antragsberechtigt sind: Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen) Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n) die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern) Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder) Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann) Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen. Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre verstorben sind Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde persönlich oder schriftlich per Post (Bestellungsurkunde in Kopie beifügen) bestellen Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes Beantragung: ACHTUNG: Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal bestellen. Nutzen Sie dazu bequem unseren Gastzugang; eine Anmeldung ist hier nicht notwendig. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte, Paydirekt oder Paypal. Die Urkunde wird Ihnen dann in ca. 4 - 6 Wochen zugeschickt. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir vorerst abzusehen. Ferner können Sie die Urkundenbestellung persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person) oder schriftlich (per Post/Fax) vornehmen. Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Persönliche Vorsprache: Bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist Ihr Ausweisdokument vorzulegen Bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen. Schriftliche Urkundenbestellung: Die Bezahlung ist nur mit Verrechnungsscheck oder einem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat möglich. Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei. Für diesen Bestellweg nutzen Sie bitte das Formular "Urkundenbestellung per Post" unter dem Punkt Downloads. Damit ist sichergestellt, dass wir die erforderlichen Angaben erhalten. Das Formular wird nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben. Haben Sie keine Druckmöglichkeit, lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Blankoformular zukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Form der Beantragung und Bearbeitung deutlich länger dauert als eine Beantragung und direkte Bezahlung über unser Online Urkundenportal unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".

    Online-Dienst

    Urkunden (Bestellung)

    ID: L100002_123475852

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Beschreibung

    Wir informieren und beraten Sie gern zu Angelegenheiten beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung selbst bis hin zum Sterbefall.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    2. OG

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der schriftlichen Bestellung oder Onlinebestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für andere Personen bestellt wird - einen entsprechend ähnlichen Nachweis an.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Urkunde bzw. Auskunft in der Regel sofort mitnehmen, bitte buchen Sie dafür einen Termin unter "Onlinedienstleistung".Bei Onlinebeantragung über unser Urkundenportal erhalten Sie die Urkunde/ Urkunden nach ca. 4-6 Wochen.Bei schriftlicher Beantragung ist die Bearbeitungszeit deutlich länger.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de