Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus: aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke Eheurkunden der letzten 80 Jahre(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Lebenspartnerschaftsurkunden(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch) Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus: aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke Eheurkunden der letzten 80 Jahre(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Lebenspartnerschaftsurkunden(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch) Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus: aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke Eheurkunden der letzten 80 Jahre(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Lebenspartnerschaftsurkunden(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch) Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
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    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Standesamt

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    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsgesetz
    Personenstandsgesetz
    Personenstandsgesetz
    Personenstandsgesetz
    Personenstandsgesetz
    Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Preußisch Oldendorf nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Preußisch Oldendorf registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Preußisch Oldendorf nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Preußisch Oldendorf war oder eine Geburt im Ausland im Standesamt Preußisch Oldendorf nachbeurkundet wurde.
    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Preußisch Oldendorf nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Preußisch Oldendorf registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Preußisch Oldendorf nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Preußisch Oldendorf war oder eine Geburt im Ausland im Standesamt Preußisch Oldendorf nachbeurkundet wurde.
    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Preußisch Oldendorf nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Preußisch Oldendorf registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Preußisch Oldendorf nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Preußisch Oldendorf war oder eine Geburt im Ausland im Standesamt Preußisch Oldendorf nachbeurkundet wurde.
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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de