Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Urkunden und Abschriften können Sie persönlich im Standesamt Petershagen oder ganz bequem von zu Hause aus online beantragen: Eheurkunde (auch international) Geburtsurkunde (auch international) Lebenspartnerschaftsurkunde Sterbeurkunde (auch international) beglaubigte Auszüge und Abschriften aus dem Ehe-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- oder dem Sterberegister Bescheinigung über die Geburtszeit Alle Urkunden sind im Standardformat DIN A4 und im Format DIN A5 für das Stammbuch verfügbar.

    Online-Dienst

    Urkundenbestellung

    ID: L100002_123510275

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 05702 822-198

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    E-Mail: standesamt@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers ggf. Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu dem/der Urkundeninhaber/in (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern) ggf. Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Personenstandsregister werden am Ort des Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Das Standesamt Petershagen ist also nur zuständig, wenn die Geburt, die Eheschließung, die Begründung einer Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall auch in Petershagen geschah.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Personenstandsurkunden können online oder direkt vor Ort im Standesamt der Stadt Petershagen beantragt werden. Bei der Onlinebeantragung haben Sie die Wahl zwischen dem postalischen Versand oder der persönlichen Abholung der Urkunden im Standesamt. Sollten Sie die Urkunden Vor-Ort beantragen, können Sie diese in der Regel sofort mitnehmen.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß §§ 61ff. des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (gerade Linie). Andere Personen haben nur dann ein Recht auf die Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwisterteil des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Grundsätzich sind über 16 Jahre alte Personen antragsberechtigt. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich einfach an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de