Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus: aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke Eheurkunden der letzten 80 Jahre(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Lebenspartnerschaftsurkunden(im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch) Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienst

    Urkundenbestellung

    ID: L100002_122882918

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsurkunden können bevorzugt über das Onlineformular bestellt werden. Zum Abschluss des Bestellvorgangs müssen Sie die Verwaltungsgebühr elektronisch bezahlen. Hierfür stehen Ihnen als Zahlmethoden Giropay PayPal oder Kreditkarte zur Verfügung. Alternativ ist eine Urkundenbestellung auch telefonisch, per E-Mail oder mit dem Kontaktformular im Bürgerbüro möglich. Im Anschluss erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Gebühren und mit einem individuellen Kassenzeichen für Ihre Zahlung. Nach Zahlungseingang erfolgt umgehend der Versand. Bei persönlicher Abholung der bestellten Urkunden im Bürgerbüro ist die Zahlung per EC-Karte oder in bar möglich (siehe unter Kosten).

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 10 Tage zuzüglich Postweg

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Espelkamp nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Espelkamp registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Standesamt Espelkamp nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Espelkamp war oder eine Geburt im Ausland im Espelkamper Standesamt nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung von Geburten, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen auf Antrag ist erst seit 2009 in Espelkamp möglich. Vorher war das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de