Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt der Gemeinde Kalletal stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) im Kalletal ereignet hat: Geburtsurkunden ab 1912 Eheurkunden (alter Begriff Heiratsurkunden) ab 1942 Sterbeurkunden ab 1992 Lebenspartnerschaftsurkunden ab 2001 Beglaubigte Ablichtungen aus allen Personenstandsregistern der o. g. Jahrgänge Mehrsprachige bzw. internationale Urkunden der o. g. Jahrgänge Hinweise: Ablichtungen bzw. beglaubigte Ablichtungen aus älteren Registern können über das Stadtarchiv angefordert werden. Die Personenstandsregister wurden bis zum 31. Dezember 2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten- Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt. Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Kalletal.

    Online-Dienst

    Urkunden, beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregister

    ID: L100002_121917114

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Test Zusatz

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben) Anzahl der Urkunden Verwendungszweck Personalausweis bzw. Reisepass Kontaktdaten des Antragstellenden Verwandtschaftsverhältnis Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers (ggf.) Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. dem Urkundeninhabers (ggf.) Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (ggf.) Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht: Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Führung der Personenstandsregister beim Standesamt ist an Fristen gebunden. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Stadtarchiv. Für die einzelnen Register gelten folgende Fristen: Geburtenregister: 110 Jahre Eheregister: 80 Jahre Sterberegister: 30 Jahre Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de