Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen, sobald der Sterbefall im Standesamt beurkundet wurde. Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung), die Nachlassabwicklung sowie die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Sie haben die Möglichkeit die Urkunde online oder nach Terminvereinbarung vor Ort zu beantragen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Bereich "Verfahrensablauf".

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde

    ID: L100002_123330681

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für nahe Verwandte: Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise: Geburtsurkunde Heiratsurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Für Geschwister der verstorbenen Person: Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung Bei Abholung durch eine Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person deren Ausweis oder Reisepass und den eigenen Ausweis oder Reisepass Für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel: Erbschein Grundbuchauszug

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind mindestens 16 Jahre alt. Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)§ 60 Personenstandsgesetz (PStG)§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen. Online Sie können die Ausstellung online beantragen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst der Urkundenbestellung: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/16233/showDie Urkunde wird Ihnen im Anschluss postalisch zugestellt. Vor Ort Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin und bringen Sie zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.Es ist auch möglich, dass eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragt. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de