Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:SterbeurkundeSterbeurkunde StammbuchformatSterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke Internationale SterbeurkundeBeglaubigter Registerausdruck aus dem SterberegisterIn Willich ausgestellt?Wir können eine Urkunde nur ausstellen, wenn der Anlass dafür auch in Willich beurkundet wurde. Wenn die Urkunde in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, muss das Standesamt dieser Stadt die Urkunde für Sie ausstellen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    ID: L100002_121847048

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Staatsangehörigkeits- und Auländerangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt und Personenstandskurkunden

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass, Bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, Online-Beantragung: mit Personalausweis elektronisch authentifizieren, Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht, Online-Beantragung: mit Personalausweis elektronisch authentifizieren, Für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre)der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerindie Elterndie direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)Geschwister mit berechtigtem InteresseAndere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Digitale BeantragungDie Beantragung ist online möglich.Persönliche BeantragungDie persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.Beantragung per PostDie schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:Name, VornameGeburtsdatumSterbedatum und -ortwenn bekannt: Standesamt und BeurkundungsnummerLegen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.Daraufhin erhalten Sie einen GebührenbescheidNachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    3 Tagen (Bei Beantragung per Post nach Zahlungseingang)

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pro Personenstandsurkunde: 10,00€ Jedes weitere, gleichzeitig ausgestellte Mehrexemplar: 5,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de