Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist bei allen Registern während der entsprechenden Aufbewahrungsfristen durch antragsberechtigte Personen/Institutionen möglich.Personenstandsurkunden können aus allen Registern (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Tod) und in verschiedenen Formaten (Standard-, Dokumentenformat, mehrsprachig, Registerabschrift/-ausdruck) erteilt werden. Auch online können die Urkunden beantragt werden, indem Sie auf den entsprechenden Link für das Urkundenportal klicken. Achten Sie bitte bei Anforderungen über das Internet darauf, dass Sie ausschließlich diesen Link benutzen. Anforderungen über Fremdanbieter werden nicht bearbeitet, da oftmals der Datenschutz in diesen Verfahren nicht gewährleistet wird! Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    ID: L100002_121769634

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Reisepass, Vertretungsvollmacht

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personenstandsfall, für den eine Urkunde erteilt werden soll, wurde im Gocher Standesamt (incl. der bis 1969 selbstständigen Standesämter der heutigen Ortsteile) beurkundet. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn das Ereignis im Zuständigkeitsbereich des hiesigen Standesamtes eingetreten ist oder nach Eintreten im Ausland hier in ein deutsches Register nachbeurkundet wurde. Für alle Register gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen, binnen derer aus ihnen Personenstandsurkunden erteilt werden können: Geburten 110 Jahre Eheschließungen 80 Jahre Sterbefälle 30 Jahre. Liegt das Ereignis, für das eine Urkunde erteilt werden soll, außerhalb dieser Zeiten, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Dort können von den älteren Registern Kopien erstellt werden. Diese Kopien sind keine Personenstandsurkunden, entfalten jedoch bei anderen Behörden (z. B. bei Gerichten im Falle eines Nachlassverfahrens) entsprechende Wirkung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Urkundenanforderungen, die über das Portal eingehen, werden in der Regel tagesaktuell bearbeitet. Es wird nach Eingang des Antrages eine E-Mail mit Zahlungsinformationen versandt. Sobald der Status "Bezahlt" angezeigt wird, erfolgt der Urkundenversand.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Personenstandsurkunden anfordern, beachten Sie bitte, dass die Urkunde für manche Verwendungszwecke nicht älter als 6 Monate sein sollte.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsurkunde: 10,00€ jede weitere Urkunde in gleichem Format mit gleichem Ausstellungsdatum: 5,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie über das Urkundenportal eine Urkunde beantragen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ist die Urkunde für einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger bestimmt, ist sie gebührenfrei auszustellen, wenn diese Tatsache entsprechend nachgewiesen wird (z. B. Anschreiben des Rentenversicherungsträgers an den Antragsteller, dass dieser für die Berechnung der Elternzeit die Geburtsurkunden der Kinder einreichen soll). Für alle Anträge gilt: Beantragen Sie Urkunden nicht für sich bzw. in gerader Linie Verwandte (Kinder, Eltern), müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Dies können Sie z. B. in Erbangelegenheiten, indem Sie den Schriftverkehr des Notars oder Nachlassgerichtes mit hochladen. Betreuer reichen bitte zusätzlich die entsprechende Bestallung und den eigenen Ausweis mit ein. Liegt eine Vollmacht des Antragsberechtigten vor, kann auch eine dritte Person die Urkunde beantragen. Ausnahmen, die die Urkundenausstellung erschweren oder verbieten: 1.Der Eintrag bezieht sich auf eine Person, die unter das Transsexuellengesetz fällt. 2. Es wurde ein Sperrvermerk in das entsprechende Register eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de