Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall kann ein Antrag auf Beurkundung dieses Sterbefalles in einem deutschen Sterbefallregister gestellt werden. Wann und wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antragsteller wendet sich zunächst an das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen

    Online-Dienst

    Personenstandsurkunden und Auskünfte aus Personenstandsbüchern

    ID: L100002_122923806

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33458

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: urkundenstelle@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sterbefälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung der Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Sterbeurkunde Totenschein beglaubigter Geburtenregisterausdruck Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland) Personalausweis oder Reisepass Nachweis über den letzten Wohnsitz Nachweis über den Familienstand Nachweis der letzten Eheschließung/Lebenspartnerschaftbegründung (zum Beispiel Eheurkunde, Ehevertrag, Heiratsurkunde) falls die Ehe/Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht: Nachweise über die Auflösung (zum Beispiel Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde) für Vertriebene/Spätaussiedler: Vertriebenenausweis und Registrierschein Einbürgerungsurkunde oder ein entsprechender Staatsangehörigkeitsnachweis Bescheinigungen über Namensänderungen Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte setzen Sie sich daher in jedem Fall telefonisch oder per E-Mail mit dem Standesamt in Verbindung. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen, die speziell auf Ihren Fall abgestellt sind. Hierbei besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin auszumachen, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen. Sämtliche Urkunden, Dokumente und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Kopien reichen für eine Vorgangsbearbeitung nicht aus. Allen Unterlagen in fremder Sprache sind deutsche Übersetzungen, von einem öffentlich beeidigten Übersetzer gefertigt, beizufügen. Urkunden, die nicht in lateinischer Schrift verfasst sind, bedürfen der Übersetzung nach der entsprechenden Transliterationsnorm.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner*in der verstorbenen Person. Zulässig ist der Antrag jedoch nur für deutsche Staatsangehörige. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer sowie ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Eine dieser Eigenschaften muss bei der im Ausland verstorbenen Person vorgelegen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 36 PStG (Personenstandsgesetz)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann zeitlich unbefristet gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de