Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde
    • Internationale Sterbeurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tritt ein Sterbefall im Stadtgebiet Paderborn ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Paderborn anzuzeigen. Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt.

    Online-Dienste

    Sterbefallbeurkundung

    ID: L100002_123476800

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    Überprüfung von Urkunden aus dem Ausland

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    Urkunden (Bestellung)

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    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen auf der "Homepage" des Einwohneramtes der Stadt Paderborn. Sie erreichen uns zur Zeit in der Stadtverwaltung Paderborn an der Bahnhofstraße sowie im Bürgerservice Schloß Neuhaus und Elsen. Die Standorte finden Sie unter den jeweiligen "Dienstleistungen der Einrichtung". Die auf dieser Seite genannten Öffnungszeiten beziehen sich auf den Standort in der Innenstadt. Das Einwohneramt am Standort Bahnhofstraße 50 sowie der Bürgerservice in Schloß Neuhaus und Elsen stehen Ihnen nach vorheriger Terminreservierung zur Verfügung. Wegbeschreibung Einwohneramt Bahnhofstraße Bitte nutzen Sie für Ihre Terminreservierung die Online-Terminvereinbarung. Für eine telefonische Terminreservierung nutzen Sie bitte die Rufnummer 05251 88-11188. Aufgrund einer erhöhten Terminnachfrage kann es zu Wartezeiten bei der Gesprächsannahme und Terminvergabe kommen. Unser umfangreiches Aufgabenspektrum finden Sie unter "Dienstleistungen der Einrichtung". Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den Bereich des Einwohneramts erhalten Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    EG

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Beschreibung

    Wir informieren und beraten Sie gern zu Angelegenheiten beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung selbst bis hin zum Sterbefall.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke R

    33102 Paderborn

    2. OG

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

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    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ist der Sterbefall in einer Einrichtung eingetreten, benötigt man von der Einrichtung die Sterbefallanzeige, sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil: grüner Umschlag; vertraulicher Teil: roter Umschlag). Ist der Sterbefall zuhause eingetreten benötigt man die Todesbescheinigung. Die Person, die zum Standesamt kommt, um den Sterbefall anzuzeigen muss sich durch einen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen können.Welche weiteren Unterlagen außerdem zum Standesamt mitgebracht werden müssen, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen. Familienstand: ledigWar die Person nie verheiratet (ledig), benötigt man für die Beurkundung des Sterbefalles eine Geburtsurkunde. Familienstand: verheiratetWar der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, so ist eine Eheurkunde bzw. eine Familienbuchabschrift vorzulegen. Die Familienbuchabschrift ist maßgeblich wenn die Eheschließung nach dem 01.01.1958 in Deutschland stattgefunden hat, oder ggf. auf Antrag ein Familienbuch (bei Eheschließung im Ausland) angelegt wurde. Familienstand: verwitwetWenn die Person verwitwet war ist eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde vom Ehepartner vorzulegen oder auch eine Eheurkunde mit dem Vermerk über den Tod des Ehepartners bzw. entsprechend eine Familienbuchabschrift, in der der Tod des Ehepartners eingetragen ist. Familienstand: geschiedenBei Geschiedenen wird die Eheurkunde mit dem Vermerk über die Scheidung benötigt; sollte der Vermerk in der Eheurkunde nicht eingetragen sein, das rechtskräftige Scheidungsurteil mit der Eheurkunde. Falls die Ehe nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, kann auch eine Familienbuchabschrift mit dem Vermerk über die Scheidung vorgelegt werden. In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.Neben den Urkunden über den Familienstand muss bei jedem Sterbefall ein Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person vorgelegt werden, z.B. durch den Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.Zusätzlich werden für die Beurkundung auch folgende Angaben über den Verstorbenen benötigt: Beruf Religion Anzahl der Kinder Auskunftsgeber

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollten Sie feststellen, dass Ihnen Unterlagen für die Sterbefallbeurkundung fehlen, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Standesamtsangelegenheit, Todesfall, Bestattungsurkunde, tot, Todesbescheinigung, Nachlassabwicklung, Sterbefallanzeige, Beerdigung, Bestattungsinstitut, Standesamtsangelegenheiten, Bestattung, Sterbefallbeurkundung, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Bestattung, Urkunde, Tod, Sterberegister, Personenstandsurkunde, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Sterbeurkunde, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de