Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde
    • Internationale Sterbeurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde Alfter angezeigt werden, wenn der Tod auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter eintrat. Die Sterbeurkunde können Sie online beantragen. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister der Gemeinde Alfter beurkundet wurde. Mögliche Urkundenarten sind: DIN A4 Stammbuchformat beglaubigter Ausdruck aus dem Register internationale Urkunden Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für: die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie die Nachlassabwicklung die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde

    ID: L100002_121899834

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste (Standesamt)

    Beschreibung

    Zuständig für Geburten-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister; Familienbuch, Familienrechtliche Beurkundungen, Namensführung sowie Namens- und Titelangelegenheiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Online-Antragsstellung halten Sie bitte die Daten zur verstorbenen Person bereit. Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde müssen Sie online im Anschluss an die Versendung des Antrags bezahlen. Bei der persönlichen Antragsstellung müssen Sie je nach Beziehung zur verstorbenen Person folgende Unterlagen mitbringen: für nahe Verwandte Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise Geburtsurkunde Heiratsurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Ausweis oder Reisepass für Geschwister der verstorbenen Person: Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung Ausweis oder Reisepass Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis oder Reisepass und den eigenen Ausweis oder Reisepass Für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein Grundbuchauszug Ausweis oder Reisepass Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie einreichen: Ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte Ihnen eine Sterbeurkunde der verstorbenen Person auszufertigen. Das Schreiben sollte Ihren Namen und Vornamen, Ihre Meldeanschrift, Namen und Vornamen sowie Geburtsdatum und Sterbedatum der verstorbenen Person, weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse beinhalten. Zudem müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beilegen.

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Standesamt der Gemeinde Alfter muss zuständig sein, also den Tod beurkundet haben. Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen: Die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner Die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder Geschwister mit berechtigtem Interesse Nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag beim Standesamt der Gemeinde Alfter elektronisch, postalisch oder persönlich stellen. Online-Antragstellung: Füllen Sie den Online-Antrag aus und schicken Sie ihn ab. Die Sterbeurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt. Persönliche Antragsstellung: Suchen Sie das Standesamt der Gemeinde Alfter nach telefonischer Terminvereinbarung auf. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit und legen Sie diese zur Legitimation vor. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Die Sterbeurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt. Schriftliche Antragsstellung: Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt der Gemeinde Alfter mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde der verstorbenen Person auszufertigen. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.

    Fristen

    keine

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel erhalten Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen die angeforderten Urkunden per Post zugesandt. Alternativ können Sie diese auch bei der Gemeinde Alfter persönlich abholen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt der Gemeinde Alfter angezeigt werden, wenn er in der Gemeinde Alfter verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen, mit einer Bestattung verbundenen, Aufgaben wahr. Für folgende Angelegenheiten können Sie ein Exemplar gebührenfrei bestellen: Gesetzliche Rentenversicherung Gesetzliche Sozialversicherung (z. B. Krankenversicherung) Sozialhilfe Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kinder- und Jugendhilferecht Schwerbehindertenrecht Kinder- oder Eltengeldrecht Kriegsopferfürsorge Bitte beachten Sie, dass das Sterberegister nach 30 Jahren archiviert wird und dann keine Beantragung mehr erfolgen kann. Wenn Sie ein Dokument aus dem Archiv benötigen, setzen Sie sich bitte per E-Mail unter standesamt@alfter.de mit dem Standesamt in Verbindung. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0228 6484-117 für alle Anliegen (z. B. Urkunden, Geburt, Heirat, Tod), die das Standesamt betreffen. Wir bedanken uns für das Verständnis. Für Todesfälle, die den Zeitraum vor dem 1.August 1969 betreffen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Bonn, da diese die Register der vorher existierenden Kommunen auf dem heutigen Gebiet der Gemeinde Alfter übernommen hat. Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Standesamtsangelegenheit, Todesfall, Bestattungsurkunde, tot, Todesbescheinigung, Nachlassabwicklung, Sterbefallanzeige, Beerdigung, Bestattungsinstitut, Standesamtsangelegenheiten, Bestattung, Sterbefallbeurkundung, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Bestattung, Urkunde, Tod, Sterberegister, Personenstandsurkunde, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Sterbeurkunde, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de