Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde Ausstellung

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde
    • Internationale Sterbeurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus den Personenstandsbüchern verschiedene Urkunden aus. Welche Urkunden können ausgestellt werden? Geburtsurkunden (Grundlage: Geburtenregister) Eheurkunden (Grundlage: Eheregister) Sterbeurkunden (Grundlage: Sterberegister) aus allen Personenstandsbüchern: beglaubigte Abschriften mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden. GeburtsurkundeDie Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben: die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, das Geschlecht des Kindes, Ort und Tag der Geburt, die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes, die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt. Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten: Geburtsurkunde Internationale Geburtsurkunde Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister Geburtsurkunde in eingeschränkter Form; darin sind auf Wunsch bestimmte Angaben nicht enthalten: Daten zum Geschlecht, zu den Eltern, zur Religionszugehörigkeit. EheurkundeDie Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: Eheurkunde, Internationale Eheurkunde, beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat; Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister. SterbeurkundeEine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt im Sterberegister beurkundet wurde. In Nordrhein-Westfalen muss die Sterbeurkunde von demselben Standesamt ausgestellt werden, das zuvor den Tod im Sterberegister eingetragen hat. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person. Es kann keine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod von einem anderen deutschen Standesamt registriert worden ist. Spätestens am 3. auf den Tod eines Menschen folgenden Werktag muss der Todesfall dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nachfolgender Reihenfolge: jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß. Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen wollen, sollten Sie dem Standesamt folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorlegen: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung Geburtsurkunde einen Nachweis über den letzten Wohnsitz ärztliche Bescheinigung über den Tod. Wenn Sie mit der Bestattung ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses die Anzeige schriftlich erstatten. Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben: Vorname Familienname Ort und Tag der Geburt rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht) letzter Wohnsitz Familienstand Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin Sterbeort und Todeszeitpunkt.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    ID: L100002_121712044

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:30Dienstag: 08:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Mittwoch: 08:30 - 12:30Donnerstag: 08:30 - 12:30Freitag: 08:30 - 10:00

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht, die Eltern, der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG), die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), Geschwister mit berechtigtem Interesse. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gerne können Sie den unten angeführten Urkundenbestellassistenten für die Beantragung einer oder mehrerer Urkunden verwenden. Persönliche Beantragung: Suchen Sie das Standesamt auf, das den in Nordrhein-Westfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat. Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Vertretung: Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per E-Mail: Richten Sie ein formloses Schreiben in Form einer E-Mail an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    keine

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Urkunde : 10,00€ zuzüglich Versandkosten und Verpackung: 2,00€ Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde: 5,00€

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Urkunde, tot, Sterberegister, Sterbefall, Sterbeurkunde, internationale Sterbeurkunde, Sterbefallanzeige, Sterbefallbeurkundung, Nachlassabwicklung, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Bestattung, Standesamtsangelegenheit, Bestattungsurkunde, Beerdigung, Todesbescheinigung, Personenstandsurkunde, Todesfall, Bestattung, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde nachbestellen, Standesamt, Tod, Bestattungsinstitut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English