Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde
    • Internationale Sterbeurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und Altenheimen oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet. Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, sind zur Anzeige des Sterbefalles in folgender Reihenfolge verpflichtet: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden. Wie kann ein Sterbefall angezeigt werden? Persönlich: In der Sterbefallabteilung des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen. Dort befindet sich in der 2. Etage des Gildehofs ein Wartebereich. Es ist erforderlich, vorab unter der Telefonnummer 0201 88 33430 einen Vorsprachetermin zu vereinbaren. Bringen Sie bitte zusammen mit Ihren vollständigen Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls Ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass mit! Telefonisch: Unter den Telefonnummern 0201 88 33430 bis 0201 88 33438. Schriftlich: Bitte nutzen Sie das Onlineformular Per Fax: Unter der Faxnummer 0201 88 33481. Per E-Mail: Bitte nutzen Sie das Onlineformular

    Online-Dienste

    Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls

    ID: L100002_122926806

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33458

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: urkundenstelle@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sterbefälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um einen Sterbefall ordnungsgemäß beurkunden zu können, müssen folgende Unterlagen dem Standesamt Essen vorgelegt werden: Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Anstalt eingetreten, wird vom Krankenhaus, vom Altenheim oder der Anstalt die Sterbefallanzeige sowie die von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung benötigt. Ist der Sterbefall zuhause eingetreten, wird auf jeden Fall die Todesbescheinigung benötigt.Wird der Tod von der zuständigen Polizeibehörde angezeigt, wird die Sterbefallanzeige der Polizei inklusiv der Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft sowie die Todesbescheinigung benötigt. Wenn der Rettungsdienst einen Sterbefall mit ungeklärter Todesursache feststellt, wird keine Todesbescheinigung benötigt. Stattdessen wurde ab dem 01.01.2023 die d.medworks GmbH von der Unteren Gesundheitsbehörde der Stadt Essen mit der Durchführung der ersten Leichenschau beauftragt. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unter www.behordenarzt.de/anmeldungleichenschau oder telefonisch unter 0800 922 55 88. War die/der Verstorbene deutsche(r) Staatsangehörige(r), wird grundsätzlich der Personalausweis benötigt. Welche weiteren Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles notwendig sind, richtet sich nach dem Familienstand des Verstorbenen und ist der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen: War die/der Verstorbene ledig? War die/der Verstorbene noch niemals verheiratet und somit ledig wird die Geburtsurkunde - gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher - benötigt. War die/der Verstorbene verheiratet? War die/der Verstorbene verheiratet wird die Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde), gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher, benötigt. Wurde der Ehegatte der/des Verstobenen für tot erklärt? Wurde der Ehegatte der/des Verstorbenen für tot erklärt wird die Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde), gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher, benötigt. Zusätzlich bedarf es gegebenenfalls des rechtskräftigen Beschlusses über die Todeserklärung des früheren Ehegatten. War die/der Verstorbene verwitwet? War die/der Verstorbene verwitwet wird entweder die Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde), gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher, sowie eine Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher, benötigt oder die Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde) mit Auflösungsvermerk War die/der Verstorbene geschieden? War die/der Verstorbene geschieden wird entweder die Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde), gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher, sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk , gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher, benötigt oder die Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde) mit Auflösungsvermerk. Lebte die/der Verstorbene in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? Lebte die/der Verstorbene in einer Lebenspartnerschaft wird die Lebenspartnerschaftsurkunde inklusiv aller Bescheinigungen über eventuell erfolgte Namensänderungen nach der Begründung der Lebenspartnerschaft benötigt. War die Lebenspartnerschaft durch Beschluss aufgehoben, so ist der Beschluss des Amtsgerichtes erforderlich. War die/der Verstorbene Spätaussiedler*in oder Vertriebene*r? War die/der Verstorbene Spätaussiedler*in oder Vertriebene*r wird der vollständige Registrierschein, der Vertriebenenausweis sowie Nachweise über Namensänderungen benötigt. Als kleiner Hinweis: Sollten von Ihnen Urkunden in kyrillischer Schrift vorgelegt werden, bedürfen diese Urkunden auf jeden Fall einer Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher nach der internationalen Transliterationsnorm R 9. Vorhandene alte deutsche Urkunden sind vorzulegen. War die/der Verstorbene ausländische/r Staatsangehörige/r? War die/der Verstorbene ausländische/r Staatsangehöriger ist in jedem Fall der Nationalpass erforderlich, da er als Nachweis der Staatsangehörigkeit dient. Weitere Unterlagen richten sich nach dem Familienstand des Verstorbenen. Bei Scheidungen im Ausland sind Besonderheiten zu beachten. In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen dringend eine Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt. War der letzte gemeldete Hauptwohnsitz des/der Verstorbenen in einer anderen deutschen Stadt und der Personalausweis kann nicht vorgelegt werden oder die letzte Anschrift wurde nicht durch Aufenthaltstitel belegt? In diesen Fällen ist eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde als Nachweis des Wohnsitzes vorzulegen. Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen, Kopien reichen für die Beurkundung eines Sterbefalles nicht aus. Da jeder Fall individuell ist, werden eventuell weitere Urkunden oder Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Angehörige oder Bestatter besorgen in der Verwaltung des Krankenhauses, des Altenheimes oder in der Anstalt, in der der Tod eingetreten ist, die Sterbefallanzeige und beim Arzt, der den Tod festgestellt hat, die Todesbescheinigung, sowie alle zur Beurkundung notwendigen Unterlagen im Original. All diese Dokumente sind beim Standesamt vorzulegen, so dass die Beurkundung des Sterbefalles erfolgen kann.

    Fristen

    keine

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tritt ein Sterbefall in Essen ein, so ist dieser spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Dabei gilt der Samstag nicht als Werktag. Die Beurkundung eines Sterbefalls kann erst erfolgen, wenn dem Standesbeamten der Sterbefall angezeigt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Standesamtsangelegenheit, Todesfall, Bestattungsurkunde, tot, Todesbescheinigung, Nachlassabwicklung, Sterbefallanzeige, Beerdigung, Bestattungsinstitut, Standesamtsangelegenheiten, Bestattung, Sterbefallbeurkundung, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Bestattung, Urkunde, Tod, Sterberegister, Personenstandsurkunde, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Sterbeurkunde, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de