Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag

    Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)

    Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).

    Beschreibung

    Wenn Sie einen amtlichen Nachweis darüber benötigen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Kann festgestellt werden, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt.

    Eine Negativbescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie von einer Behörde im Ausland (beispielsweise in Ihrem Herkunftsstaat oder im Herkunftsstaat Ihrer Eltern) zur Vorlage eines amtlichen Nachweises über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit aufgefordert wurden oder dies für die Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen der Auslandsvertretung eines anderen Staates in Deutschland erforderlich ist.

    Eine Negativbescheinigung wird beispielsweise häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland gelebt haben.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben. Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung: Antrag N - Antragsvordruck Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung Informationen zum Datenschutz Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus. Bitte die Unterlagen und Nachweise - soweit nicht anders angegeben - als einfache Kopien beifügen. Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis) Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden) Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa Auszug aus dem deutschen Melderegister Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis) Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde) Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) Adoptionsunterlagen Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

    Online-Dienst

    Negativbescheinigung - Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit

    ID: L100002_123414810

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    : Für die Bearbeitung des Antrags ist die am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der antragstellenden Person zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Identitätsnachweis (Ausländischer Pass, anerkanntes ausländisches Passersatzpapier oder ein anderes amtliches ausländisches Identitätsdokument mit Lichtbild, beispielsweise ein Personalausweis oder eine Identitätskarte)
    • Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben oder zwar früher besessen, aber inzwischen verloren wurde, zum Beispiel durch:
      • Deutsche Visa, Aufenthaltserlaubnisse, sonstige Aufenthaltstitel und Bescheinigungen über Aufenthaltsrechte in Deutschland,
      • wenn früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wurde: alte deutsche Personaldokumente (zum Beispiel deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis),
      • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (zum Beispiel ausländische Einbürgerungsurkunde),
      • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates,
      • Adoptionsunterlagen,
      • Urkunden und Bescheinigungen über eine Namensänderung.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte die Unterlagen und Nachweise - soweit nicht anders angegeben - als einfache Kopien beifügen. Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis) Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden) Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa Auszug aus dem deutschen Melderegister Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis) Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde) Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) Adoptionsunterlagen Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe "Erforderliche Unterlagen") in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück

    Fristen

    Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.

    Kosten

    (für die Feststellungsentscheidung) 51 EUR

    Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gegebenenfalls Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

    Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

    Für besondere Versandoptionen (z. B. als Einschreiben oder mit Nachnahme) werden zusätzlich kostendeckende Auslagen erhoben.

    Eine Negativbescheinigung wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr und etwaige Auslagen vorausbezahlt wurden oder eine Übersendung per Nachnahme gewünscht wird.

    Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können weitere Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
    • Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
    • Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht, Negativbescheinigung, Staatsangehörigkeitsbehörde, Bescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de