Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger beziehungsweise gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Wenn Sie in Deutschland geboren und Ihre Eltern staatenlos und somit im Besitz eines Reiseausweises für Staatenlose sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung haben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

    Hierfür müssen Sie im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren worden sein, sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben. 

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sind.

    Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.

    Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenMit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Online-Dienst

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    ID: L100002_123953554

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Minden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie vorzulegenden Unterlagen sind individuell und werden für Ihren Fall durch uns geprüft.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

    Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
    • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
    • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDie Anspruchseinbürgerung gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus. Sie müssen handlungsfähig oder gesetzlich vertreten sein. Handlungsfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.Des Weiteren muss Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit geklärt sein und Sie müssenseit 5 Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben(Verkürzungsmöglichkeiten:auf bis zu 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt )ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine Loyalitätserklärung abgeben (ab einem Alter von 16 Jahren),für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sorgen (also ohne Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe)nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein (Das bedeutet, dass Sie weder zu einer Strafe verurteilt worden sind noch gegen Sie wegen Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist).Wird aktuell wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.über ausreichende Deutschkenntnisse (nachgewiesen zum Beispiel durch B1-Sprachzertifikat) verfügenKenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen (ab einem Alter von 16 Jahren)Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleisten. Dazu gehört insbesondere, dass Sie nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind undkeine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten unterstützen oder sich glaubhaft von einer früheren Verfolgung oder Unterstützung abgewandt haben.Von einigen Voraussetzung gelten Ausnahmen, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDen Antrag können Sie ab sofort online stellen. Für die Nutzung des Onlineantrags ist eine BundID mit Online-Ausweis (eID) erforderlich. Bitte legen Sie sich vor Antragsstellung ein Konto bei der BundID an. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zur BundID

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    EUR 255,00

    Verwaltungsgebühr 255.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden255,00 Euro 51,00 Euro pro miteingebürgerten, minderjährigen Kind (unter 16 Jahren)Die Gebühren ergeben sich aus den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis für Staatenlose, Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch, staatenlos, Palästina, staatenlos, Reiseausweis für Staatenlose, staatenlose Syrer, Palästinenser, von Geburt an Staatenlose, staatenlose Kurden, Staatenlos

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de