Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger beziehungsweise gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Wenn Sie in Deutschland geboren und Ihre Eltern staatenlos und somit im Besitz eines Reiseausweises für Staatenlose sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung haben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

    Hierfür müssen Sie im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren worden sein, sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben. 

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sind.

    Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.

    Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutsche_r Staatsangehörige_r ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer_innen diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer_innen müssen ihre gesetzlichen Vertreter_innen die Einbürgerung beantragen. Dies sind in der Regel die Eltern. Wir bitten Sie, alle Unterlagen vor Antragsstellung gesammelt zu haben, um den Antrag schnellstmöglich auszufüllen, da es ansonsten zu technischen Problemen kommen könnte. Sollten Sie sich mit Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin zusammen einbürgern lassen wollen, klicken Sie bitte im Formular unter dem Punkt "Mein Ehe-/Lebenspartner soll miteingebürgert werden" nicht auf ja sondern auf nein, da dies einen technischen Fehler bei der Gebührenberechnung auslöst. Sollte Ihr Ehe-/Lebenspartner miteingebürgert werden sollen, so muss ein eigener Antrag gestellt werden. Die Sachbearbeiter werden diese nachher in der Bearbeitung verknüpfen. Wir bitten die Umstände zu entschuldigen.

    Online-Dienst

    Einbürgerung

    ID: L100002_124776209

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5600

    Fax: +49 241 5198-83306

    E-Mail: einbuergerung@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infostelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5600

    Fax: +49 241 5198-83306

    E-Mail: auslaenderamt@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen mitgebracht werden müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Einbürgerungsantrag (siehe Downloadbereich).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

    Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
    • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
    • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    5-jähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt Niederlassungserlaubnis oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht. Nicht ausreichend für eine Einbürgerung sind Aufenthaltserlaubnisse nach den in §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5und 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke. Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine verfassungsfeindlichen Betätigungen Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen; insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens gesicherter Lebensunterhalt (in der Regel kein Bezug von öffentlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II und Grundsicherung) Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland Keine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich Bei bestimmten Personengruppen (beispielsweise Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) gelten abweichende Voraussetzungen (zum Beispiel kürzere Mindestaufenthaltszeiten).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie ab sofort online stellen. Sie können zunächst über einen Quick-Check online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung bereits ein Gebührenvorschuss erhoben wird. Im Falle einer Ablehnung des Antrages fallen ebenfalls Gebühren an. Deshalb achten Sie bitte auch darauf, dass Sie den Antrag NUR stellen können, wenn Sie in der StädteRegion Aachen leben (Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen). Alternativ kann die Antragstellung auch weiterhin persönlich in der Außenstelle des Ausländeramtes, Trierer Str. 1, 52078 Aachen erfolgen. Hierzu vereinbaren Sie entweder einen Termin oder sprechen ohne Termin mit Wartezeit (Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr) vor. Sofern Sie nicht in Aachen wohnen, können Sie den Antrag auf Einbürgerung auch bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (z. B. Meldeamt oder Bürgerbüro) abgeben.

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    EUR 255,00

    Verwaltungsgebühr 255.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis für Staatenlose, Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch, staatenlos, Palästina, staatenlos, Reiseausweis für Staatenlose, staatenlose Syrer, Palästinenser, von Geburt an Staatenlose, staatenlose Kurden, Staatenlos

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de