Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger beziehungsweise gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Wenn Sie in Deutschland geboren und Ihre Eltern staatenlos und somit im Besitz eines Reiseausweises für Staatenlose sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung haben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

    Hierfür müssen Sie im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren worden sein, sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben. 

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sind.

    Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.

    Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung, z. B. überVoraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeitstaatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und EhegattenVerzicht auf die deutsche StaatsangehörigkeitStaatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrenAusstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)Staatsangehörigkeit beantragenAusländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in DeutschlandBesitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnisausreichende deutsche Sprachkenntnissekeine erheblichen Vorstrafenausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu seinBekenntnis zur freiheitlich demokratischen GrundordnungEhegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden.AntragstellungEinbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Die Dienstkräfte der Städte und Gemeinden beraten Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

    Online-Dienst

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    ID: L100002_121729399

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/1 Allgemeine Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

    Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
    • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
    • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen: gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis Geburtsurkunde Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil Einkommensnachweis soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse) Lebenslauf

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    EUR 255,00

    Verwaltungsgebühr 255.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: 25,00 € Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00 € für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis für Staatenlose, Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch, staatenlos, Palästina, staatenlos, Reiseausweis für Staatenlose, staatenlose Syrer, Palästinenser, von Geburt an Staatenlose, staatenlose Kurden, Staatenlos

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de