Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger beziehungsweise gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Wenn Sie in Deutschland geboren und Ihre Eltern staatenlos und somit im Besitz eines Reiseausweises für Staatenlose sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung haben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

    Hierfür müssen Sie im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren worden sein, sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben. 

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sind.

    Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.

    Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In Heiligenhaus liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Bürgerbüro. Einbürgerungsanträge werden der Kreisverwaltung Mettmann zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend. Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.

    Online-Dienst

    Einbürgerung

    ID: L100002_122997030

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Heiligenhauser Stadtverwaltung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Situationen - sei es telefonisch oder persönlich. Breit angelegte Öffnungszeiten - auch samstags - sorgen dafür, dass man nicht vor verschlossenen Türen steht. Angeboten werden die häufigsten nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen, zB Ausweis- und Meldeangelegenheiten. Doch das Bürgerbüro bietet auch Möglichkeiten zu anderen Behörden, zu verschiedenen Leistungen vor Ort anzubieten oder Formulare etc. zu erstellen. Und wenn das Bürgerbüro selbst nicht weiterhelfen kann, vermittelt es den Kontakt zur kompetenten Stelle - gleich ob bei der Stadt Heiligenhaus oder anderswo.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt: Antragsvordruck, Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person, Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile), Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person, Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest), gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten, gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge, gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind. Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehe https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen). Bei Vorlage einer internationalen Urkunde (gem. CIEC-Abkommen) kann auf eine Übersetzung verzichtet werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

    Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
    • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
    • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

    Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich einbürgern zu lassen, prüfen Sie bitte vorab auf der Seite des Kreis Mettmannes (siehe Punkt "Erforderliche Unterlagen") ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber vereinbaren telefonisch unter +49 2056 -13 301 einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch. Bei dem Informationsgespräch ist die Vorlage eines gültigen Ausweises sowie, falls vorhanden, der Aufenthaltstitel notwendig. In diesem Gespräch erhalten sie die Antragsunterlagen sowie den Überweisungsträger für die Vorkasse in Höhe von 191,00 €/ 38,00 € und werden über die beizufügenden Dokumente informiert. Sobald der Einbürgerungsantrag komplett ist, wird erneut telefonisch ein Termin zur Abgabe des Antrages im Bürgerbüro vereinbart. In diesem Termin werden die kompletten Unterlagen entgegengenommen und vorgeprüft. Anschließend erfolgt durch das Fachpersonal im Bürgerbüro die Abgabe an den Kreis Mettmann. Nach einigen Wochen erhält die antragstellende Person eine schriftliche Eingangsbestätigung vom Kreis Mettmann. Nach Eingang des Vorschusses und der Antragsunterlagen bei dem Kreis Mettmann bzw. der Kreiskasse wird von dem zuständigen Fachbereich Einbürgerungen der Einbürgerungsantrag geprüft. Dabei kann es im Einzelfall zur erneuten Anforderung von weiteren persönlichen Dokumenten, durch den Kreis Mettmann kommen, die zur Entscheidung über den Einbürgerungsantrag notwendig sind. Nach abschließend erfolgter Prüfung erfolgt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag, die in der Regel mit dem Ausstellen der Einbürgerungsurkunde einhergeht. Nach einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten bis zu 1,5 Jahren erhalten die Einbürgerungsbewerber eine schriftliche Nachricht und einen Überweisungsträger für den Restbetrag in Höhe 64,00 €/ 13,00 € des Bürgerbüros Heiligenhaus und vereinbaren daraufhin telefonisch einen Termin zur Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde im Bürgerbüro.

    Fristen

    Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro individuell zwischen 15 und 60 Minuten.

    Kosten

    EUR 255,00

    Verwaltungsgebühr 255.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den Antrag auf Einbürgerung wird durch den Fachbereich Einbürgerungen des Kreises Mettmann entschieden. Im Regelfall besteht erstmalig die Möglichkeit nach 5 Jahren legalem Aufenthalt im Bundesgebiet die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Einbürgerungen sind bis zum 18. Lebensjahr nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein separater Antrag erforderlich. Auch hier ist nach vorheriger Terminabsprache vorab ein Informationsgespräch erforderlich. Ansprechpartner ist im laufenden Einbürgerungsverfahren immer das für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen zuständige Fachpersonal des Bürgerbüros der Stadt Heiligenhaus. Die Einbürgerungsurkunde wird nur einmal im Leben ausgestellt. Bei Verlust wird keine neue Einbürgerungsurkunde ausgestellt! Sollte das Einbürgerungsverfahren abgelehnt werden, behält die Kreisverwaltung Mettmann die Vorauszahlung i.H.v. 191,00 € ein. Bei der Antragsabgabe des Einbürgerungsantrages im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus, sind aktuelle Bilder notwendig, falls die antragstellende Person keine Bilder zur Hand hat, können diese in der Fotokabine im Bürgerbüro kurzfristig angefertigt werden. Vorzulegende Urkunden müssen in deutscher Sprache und als Original vorliegen.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis für Staatenlose, Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch, staatenlos, Palästina, staatenlos, Reiseausweis für Staatenlose, staatenlose Syrer, Palästinenser, von Geburt an Staatenlose, staatenlose Kurden, Staatenlos

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de