Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer

    Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen

    Als heimatloser Ausländer haben Sie die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen und reduzierten Gebühren eingebürgert zu werden.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger beziehungsweise gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Als heimatloser Ausländer haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung, sofern Sie sich seit mindestens sieben Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind (hiervon ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafe oder zu Jugend- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde).

    Die von Ihnen zu erfüllenden Voraussetzungen sind dabei im Vergleich zu den Einbürgerungsmöglichkeiten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz weniger umfangreich. Der Verwaltungsaufwand und die anfallende Gebühr sind ebenfalls geringer als bei den Rechtsgrundlagen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihren Ehegatten sowie Ihre minderjährigen Kinder miteinzubürgern, auch wenn diese noch nicht so lange in der Bundesrepublik Deutschland leben wie Sie.

    Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check der dem Online-Antrag vorgeschaltet ist (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik "Voraussetzungen" sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt. Sie können die Einbürgerung online bei Ihrer zuständige Wohnortbehörde beantragen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie online hochladen oder nebst Antrag bei Ihrer zuständigen Wohnortbehörde abgeben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen. Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienste

    Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen

    ID: L100002_127068788

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    Einbürgerung: Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    32.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9284

    Telefon Festnetz: 05732 100-535

    E-Mail: standesamt@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herford - Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

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    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reiseausweis für Ausländer
    • Geburtsurkunde
    • Gegebenenfalls Heiratsurkunde / Scheidungsurteil

    Bei Personen unter 16 Jahren: 

    • Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt
    • Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.

    Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff "Internationaler Urkundenverkehr".

    Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder zugelassenen Übersetzerin vorlegen. 

    Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen: 

    www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp

    Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein. 

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden folgende Unterlagen benötigt: vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag nationalstaatliches Ausweis-/Passdokument zur Bestätigung der Identität und Staatsangehörigkeit (FARBKOPIE von allen Seiten mit Angaben zur Person und Gültigkeit des Dokuments) Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten) mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille gültiger Aufenthaltstitel wenn Sie berufstätig sind, Einkommensnachweise der letzten drei Monate wenn Sie Schüler/in sind, aktuelle Schulbescheinigung und aktuelles Schulzeugnis wenn Sie Student/in sind, aktuelle Studienbescheinigung wenn Sie Rentner/in sind, aktueller Rentenbescheid wenn Sie selbstständig sind, Gewerbeanmeldung, die letzten zwei Einkommenssteuerbescheide und Nachweis über den erzielten Gewinn (Bescheinigung des Steuerberaters über die Nettoeinkünfte der letzten 12 Monate) aktueller Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung) Nachweis Krankenversicherungsschutz Nachweis Altersvorsorge (z.B. Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung) Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (z.B. Zertifikat B1 zertifiziert von telc gGmbH, Goethe Institut, TestDaF-lnstitut) oder in Deutschland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (z.B. durch Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbürgerungstest") bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts (z.B. bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss), bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils vollständige Bescheide über die Bewilligung von öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, BaFöG, Kindergeld) Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert. Hinweis: Alle Unterlagen, insbesondere Urkunden, müssen im Original oder in einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Originals vorgelegt werden. Fotokopien müssen vollständig sein, das bedeutet, dass sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Dokuments deutlich erkennbar sein müssen. Ausländische öffentliche Urkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) sind zu legalisieren bzw. mit einer Haager Apostille zu versehen. Ausgenommen hiervon sind: Personenstandsurkunden der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie internationale mehrsprachige Urkunden (Formular A, Formular B). Informationen zum Legalisierungsverfahren erhalten Sie von Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Dort können Sie zusätzlich weitere Informationen darüber erhalten, in welcher Form (Art der Beglaubigung) Sie die Urkunden Ihres Heimatstaates einreichen können. 3. Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder zugelassenen Übersetzerin vorlegen. Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben
    • Sie müssen handlungsfähig sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein
    • Sie sind heimatloser Ausländer

    Das bedeutet:

    Sie sind staatenlos oder besitzen eine fremde Staatsangehörigkeit und mussten Ihre Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen und hielten sich zum 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf.

    Dieselbe Rechtsstellung besitzen Personen, die von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.

    • Sie halten sich seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet auf.
    • Sie wurden nicht zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
    • Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
    • Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan.

    Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin und/ oder Ihre minderjährigen Kinder können auch dann mit Ihnen zusammen eingebürgert werden, wenn sie sich noch nicht seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen. In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte "Anspruchseinbürgerung"): Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland. Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen. Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland. Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden. Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen (sogenannte "Ausschlussgründe").

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Aufenthaltsgesetz (AufentG)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrags die Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt, die Ihnen persönlich ausgehändigt wird.
    • Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Antragstellung: Sie reichen Ihren Einbürgerungsantrag über das Serviceportal des Kreises Herford online ein. Danach wird er elektronisch an die Einbürgerungsbehörde zur weiteren Bearbeitung und Prüfung übermittelt. Bei analoger Antragstellung: Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Wohnortbehörde ab. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet. Nachdem Ihr Antrag (digital oder analog) bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie Informationen zur Gebührenerhebung. Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Danach können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen. Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Einbürgerung ist grundsätzlich unbefristet.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    EUR 51,00

    Es können weitere Gebühren anfallen, zum Beispiel für Übersetzungen ausländischer Urkunden in die deutsche Sprache.: Verwaltungsgebühr 51.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Deutsche Staatsbürgerschaft, Einbürgerungsanspruch, heimatloser Ausländer, Staatenlos, Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, Deutsche Staatsangehörigkeit, Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, staatenlos

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de