• Freudenberg (Landkreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen)
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen

Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten

Sie möchten Inkassodienstleistungen anbieten? Dann benötigen Sie eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister, für die Sie Ihre Fachkenntnisse nachweisen müssen.

Beschreibung

Jede Rechtsdienstleistung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, für die Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Dies dient dem Schutz der Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen.

Wenn Sie Inkassodienstleistungen anbieten, treiben Sie offene Forderungen wie zum Beispiel unbezahlte Rechnungen für andere ein. Wenn Sie dies geschäftsmäßig erbringen möchten, müssen Sie Ihre persönliche Eignung und Ihre Fachkenntnisse nachweisen und sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

Sie können die Registrierung beantragen als:

  • natürliche Person
  • juristische Person
  • rechtsfähige Personengesellschaft 

Zu juristischen Personen zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Vereine
  • Stiftungen

Zu rechtsfähigen Personengesellschaften zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • offene Handelsgesellschaft (oHG)

Als juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft müssen Sie eine natürliche Person benennen, die Sie nach außen vertritt und die die fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister erlaubt Ihnen nur eine Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren.

Bei der Registrierung werden Ihnen möglicherweise Auflagen gemacht, die jederzeit angeordnet oder geändert werden können.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Ausübung eines vergleichbaren Berufs niedergelassen sind, können Sie eine vorübergehende Registrierung beantragen.

Sie können sich über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) Ihres Bundeslandes registrieren lassen.

Nach erfolgter Registrierung veranlasst die zuständige Registrierungsbehörde eine öffentliche Bekanntmachung Ihrer Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.

Online-Dienste

Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung für Rheinisch-Bergischer Kreis

ID: L100002_121599079

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Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten

ID: L100002_138666571

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Oberlandesgericht Hamm

Adresse

Postanschrift

Heßlerstraße 53

59065 Hamm

Kontakt

Telefon Festnetz: 02381 272-0

Fax: 02381 272-518

E-Mail: verwaltung.abteilung4@olg-hamm.nrw.de

Version

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Oberlandesgericht Hamm - Dezernat

Beschreibung

Dezernat 5 / Referendarabteilung

Adresse

Hausanschrift

Heßlerstraße 53

59065 Hamm

Kontakt

Version

Technisch geändert am 29.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Darstellung Ihres beruflichen Ausbildungsgangs mit Nachweisen
  • Darstellung Ihrer bisherigen Berufsausübung mit Nachweisen
  • Führungszeugnis, das der zuständigen Registrierungsbehörde direkt übersendet wird
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren gegen Sie als antragstellende Person läuft
  • Erklärung, dass Sie als antragstellende Person in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurden

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Das bedeutet:
    • Sie haben geordnete Vermögensverhältnisse.
    • Sie haben keine erheblichen Vorstrafen.
  • Sie haben theoretische und praktische Fachkenntnisse.
  • Ihre Fachkenntnisse können Sie nachweisen durch:
    • Berufsausbildung
    • Berufsausübung
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall.
  • Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften benennen mindestens eine natürliche Person, die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch oder sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Bei ablehnendem Widerspruchsbescheid: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kosten

Für die Registrierung fällt eine Gebühr in Höhe von 150 Euro an. Die Registrierung kann von der vorherigen Zahlung der Gebühr abhängig gemacht werden.: Verwaltungsgebühr 150.00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Wenn Sie ohne Registrierung Inkassodienstleitungen erbringen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 12.06.2024

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Erlaubnis für ein Inkassobüro, Rentenberatung, offene Rechnungen, Registrierung, Einheitlicher Ansprechpartner, Rechtsdienstleistungsregister, Beratung, Rechtsdienstleistungen, Inkassounternehmen, einheitliche Stelle, Inkasso, Sachkunde, Antrag, Rechtsdienstleistungsgesetz, offene Forderungen, Inkassodienstleistungen, registrierte Personen

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de