vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    Genehmigung zum Baumfällen

    Beschreibung

    Für das Fällen von Bäumen kann aus unterschiedlichen Gründen eine Genehmigung erforderlich sein.

    Eine Fällgenehmigung ist insbesondere in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen. 27.06.2017

    1. Schutz von Bäumen als "Geschützten Landschaftsbestandteilen"

    Bäume können von den Bundesländern durch Baumschutzverordnungen oder -satzungen als sogenannte "Geschützte Landschaftsbestandteile" geschützt werden (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes). Davon wird vor allem für bebaute Ortsteile Gebrauch gemacht.

    Daneben können die Bundesländer auch Alleen unter Schutz stellen (§ 29 des Bundesnaturschutzgesetzes).

    Der konkrete Inhalt und das Verfahren richten sich ausschließlich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

    1. Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes

    Es ist grundsätzlich verboten, Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (§ 39 des Bundesnaturschutzgesetzes). Ausnahmen davon können beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gewährt werden.

    Form und Verfahren der Antragstellung ergeben sich ebenfalls ausschließlich aus dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um der Bedeutung und dem besonderen Schutz der Bäume in der Stadt gerecht zu werden, gibt es seit Juli 1987 die Satzung zum Schutz des Baumbestands (aktuelle Fassung 04.10.2022); sie ist Bestandteil des Emsdettener Ortsrechts. Bäume in der Stadt haben viele Funktionen. Bäume sind wichtig, weil sie helfen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen das Orts- und Landschaftsbild gestalten und gliedern einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Naherholung leisten zur Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas beitragen. Ausnahmen oder Befreiungen von der Baumschutzsatzung sind schriftlich zu beantragen. Gerne über die Onlinedienstleistung (rechts oben im Kasten) oder formlos mit folgenden Unterlagen: Antragsschreiben Befreiungsgrund Eigentümer (falls abweichend vom Antragsteller selbst) Lageplan mit Eintrag des/der Baumstandorte Angaben zur Baumart, zum Stammumfang (in 1 m Höhe gemessen) und zum Baumkronendurchmesser. Üblicherweise wird der Antrag mit einer Vor-Ort-Besichtigung geprüft. Nur wichtige Gründe, wie z.B. ein kranker Baum oder Gefahren, die vom Baum ausgehen, können zu einer Befreiung von der Baumschutzsatzung führen. Nach erfolgter Prüfung ergeht ein schriftlicher Bescheid. Zuwiderhandlungen gegen die Baumschutzsatzung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können je nach Schwere des Verstoßes mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein detaillierter Bußgeldkatalog ist der Baumschutzsatzung als Anlage beigefügt.

    Online-Dienst

    Baumschutz

    ID: L100002_122825359

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung und Umwelt (Fachdienst 61)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baumschutzsatzung der Stadt Emsdetten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emsdetten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Referat N II 1 am 27.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fällen, Baum, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Naturschutz, Schnitt, Bäume

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English