Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen.Gleiches gilt für Bäume, die außerhalb des Waldes oder außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Gärtnerisch genutzte Grundflächen umfassen Nutz- und Ziergärten, Rasensportanlagen, Friedhöfe und Grünanlagen.Bitte beachten Sie aber bei Fällung eines Baumes auf Ihrem Privatgrundstück die Vorgaben der Kölner Baumschutzsatzung und des Artenschutzes! Sofern Sie innerhalb der Schutzfrist eine Beseitigung oder einen umfassenden Rückschnitt an Gehölzen durchführen müssen, benötigen Sie eine Genehmigung. Stellen Sie bitte in diesem Fall einen formlosen, schriftlichen Antrag an die Untere Naturschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt.

    Online-Dienst

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    ID: L100002_121799626

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    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-24612

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail: artenschutz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Begründungwarum eine Entfernung oder ein umfassender Rückschnitt zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich ist.Lageplan oder Skizzeaus dem die Lage des zu entfernenden Gehölzes zweifelsfrei entnommen werden kann. Foto Bitte fügen Sie ein aussagekräftiges Foto von der Hecke, des Gehölzes bei.BeschreibungArt, Größe, wenn möglich Alter der Hecke, des Gehölzes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesnaturschutzgesetz

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genehmigung: Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung beträgt im Regelfall bei geringem Verwaltungsaufwand 30 Euro. (Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, Tarifstellen: 15b.8.1)Ablehnung: Auch eine Ablehnung des Antrags wegen nicht ausreichender Gründe ist gebührenpflichtig. Die Ablehnungsgebühr beträgt drei Viertel der Gebühr, die für eine Genehmigungserteilung vorgesehen ist. (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen, § 5 Absatz 2).Bei einem Vorgang mit geringem Verwaltungsaufwand werden für eine Ablehnung 22,50 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bäume, Ausnahmegenehmigung, Schnitt, Baum, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Naturschutz, Fällen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de