Zoo Genehmigung

    Zoo-Genehmigung beantragen

    Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

    Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

    Hinweise für Gelsenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach den Vorgaben des § 42 Bundesnaturschutzgesetz und der EU-Zoorichtlinie bezeichnet der Ausdruck "Zoo" eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Wildtiere zur öffentlichen Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten Zirkusse Tierhandlungen und Gehege zur Haltung von nicht mehr als 5 Arten Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, ode Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wildlebender Arten gehalten werden. Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Zoos bedürfen der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

    Online-Dienst

    Zoo-Genehmigung beantragen

    ID: L100002_123931529

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, in Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45894 Gelsenkirchen

    Es ist ein Personenaufzug vorhandenAufzüge für Rollstuhlfahrer voll zugänglich

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 15:30Dienstag: 08:30 - 15:30Mittwoch: 08:30 - 15:30Donnerstag: 08:30 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30Samstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Fax:

    Telefon Festnetz: +492091694267

    Fax:

    Telefon Festnetz: +492091694405

    E-Mail: kay.kruppa@gelsenkirchen.de

    E-Mail: katja.bergforth@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Formulare

    formloses Antragsschreiben möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
    • dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage

    Nicht als Zoo gelten:

    • Zirkusse
    • Tierhandlungen
    • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
    • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden

    Rechtsgrundlage(n)

    § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.

    Fristen

    Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung

    Kosten

    Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tiergarten, Tierzüchtung, tierschutzrechtliche Genehmigung, zoologischer Garten, Tierpark, BNatSchG, Tierzucht, Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Artenschutz, Wildtierhaltung, Tierschutz, Zoo, Naturschutz, Wildpark

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English