Beschwerde wegen Nachteilen aufgrund einer Verdachtsmeldung oder internen Meldung
Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung oder einer internen Meldung an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.
Hinweise für Olpe: Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
Beschreibung
Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
- ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
- ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
- die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner seine Pflicht gegenüber der oder dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für eine wirtschaftlich Berechtigte oder einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat, so hat die oder der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zu melden. Sofern Sie aufgrund der Abgabe einer Verdachtsmeldung an die FIU oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an die oder den Verpflichteten einer Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt sind, steht Ihnen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde das Recht der Beschwerde zu. Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt. Die Beschwerde erfolgt über einen geschützten Kommunikationsweg.
Hinweise für Olpe: Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
- ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
- ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
- der Vertragspartner seine Pflicht gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,
so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zu melden.
Sofern Sie aufgrund der Abgabe einer Verdachtsmeldung an die FIU oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an den Verpflichteten einer Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt sind, steht Ihnen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde das Recht der Beschwerde zu.
Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt.
Die Beschwerde erfolgt über einen geschützten Kommunikationsweg.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweise für Olpe: Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
keine
Formulare
Formulare: ja, vertrauliches Informationssystem der Aufsichtsbehörde, § 49 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Olpe: Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
- Formulare: ja, vertrauliches Informationssystem der Aufsichtsbehörde, § 49 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie haben eine Verdachtsmeldung an die FIU oder eine interne Meldung eines verdächtigen Sachverhalts gegenüber Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber abgegeben
- Aufgrund dieser Meldung sind Sie einer Benachteiligung im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt
Hinweise für Olpe: Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
- Sie haben eine Verdachtsmeldung an die FIU oder eine interne Meldung eines verdächtigen Sachverhalts gegenüber Ihrem/ihrer Arbeitgeber*in abgegeben
- Aufgrund dieser Meldung sind Sie einer Benachteiligung im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Abs. 5 Geldwäschegesetz
§ 53 Abs. 5a Geldwäschegesetz
Hinweise für Olpe: Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
Verfahrensablauf
- Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer reicht seine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein
- Die Beschwerde wird von der zuständigen Behörde geprüft
- Die zuständige Behörde ergreift möglicherweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen
- Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer wird nach Abschluss des Verfahrens informiert
Hinweise für Olpe: Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
- Der Beschwerdeführer reicht seine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein
- Die Beschwerde wird von der zuständigen Behörde geprüft
- Die zuständige Behörde ergreift möglicherweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen
- Der Beschwerdeführer wird nach Abschluss des Verfahrens informiert
Fristen
keine
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Bearbeitungsdauer
Voraussichtlich 1-3 Monate
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Kosten
keine
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Geldwäsche, Geldwäschegesetz