Bezirksregierung Arnsberg
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Zuständigkeit für
Reg.-Bez. Arnsberg (Nordrhein-Westfalen)
- Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
- Auskunft im Rahmen der Geldwäscheaufsicht auf Verlangen der Behörde erteilen
- Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen anzeigen
- Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen im Glückspielsektor anzeigen
- Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse wegen Geldwäsche beantragen
- Befreiung von der Pflicht zur Bestellung einer/eines Geldwäschebeauftragten beantragen
- Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor beantragen
- Beschwerde wegen Nachteilen aufgrund einer Verdachtsmeldung oder internen Meldung
- Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor bestellen oder abberufen ("entpflichten")
- Gruppen-Geldwäschebeauftragte oder Gruppen-Geldwäschebeauftragten bestellen oder abberufen ("entpflichten")