Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

    Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Herne angemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen unabhängig von der Rechtsform. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird und die Höhe des erzielten Gewinnes. Nach § 14 der Gewerbeordnung sind Sie verpflichtet, bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn Sie den Betrieb eines Gewerbes beginnen. Auch ein Umzug des Betriebes, die Änderung oder Ausdehnung des Gewerbes und die Aufgabe des Betriebes sind meldepflichtig. Sie müssen volljährig sein Bitte beachten Sie etwaig bestehende Erlaubnispflichten.Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, zum Beispiel: Vermittlung von Versicherungen Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros unter anderem mit Ausschank von alkoholischen Getränken Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden. Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet.Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.

    Online-Dienst

    Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldung

    ID: L100002_123089778

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Bochum

    Beschreibung

    ZA 12 Waffenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 31

    44791 Bochum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02349090

    E-Mail: waffe.bochum@polizei.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Herne-Mitte

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amtliches Formular zur Gewerbean-, Gewerbeab- oder Gewerbeummeldung. Diese sind bundesweit einheitlich. Personalausweis oder Reisepass mit Wohnungsbestätigung. gegebenenfalls Ihre Handwerkskarte (bei handwerklichen Tätigkeiten, die in der Handwerksrolle eintragungspflichtig sind). gegebenenfalls einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise den Gesellschaftervertrag (bei juristischen Personen - zum Beispiel GmbH). gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht. Gewerbeanmeldung und -Ummeldung: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist. Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt) Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen: Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges. Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt). Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges. Bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - Ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Gewerbeabmeldung: Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.

    Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach § 14 der Gewerbeordnung sind Sie verpflichtet, bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn Sie den Betrieb eines Gewerbes beginnen. Auch ein Umzug des Betriebes, die Änderung oder Ausdehnung des Gewerbes und die Aufgabe des Betriebes sind meldepflichtig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO). Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlage finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige kann - bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Unterlagen - in der Regel sofort erfolgen. Wer seiner Pflicht zur Gewerbeanzeige nicht nachkommt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Bauliche Nutzungsänderung: Die Gewerbeanzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte. Hierzu empfiehlt es sich, vor Abschuss eines Miet-, Pacht- oder Kaufvertrages eine Prüfung beim Bauordungsamt durchführen zu lassen. Link: Stadt Herne - Fachbereich Bauordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de