Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i. d. R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

    Beschreibung

    Wer Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver, Feuerwerk) haben möchte und/oder diese erwerben möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Um eine solche Erlaubnis erwerben zu können, müssen Sie im Vorfeld einen Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen besuchen.

    Für die Zulassung zu diesem Fachkundelehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Antrag.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und LederbekleidungKraftfahrzeugen und FahrrädernEdelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender WarenEdelsteine, Perlen und SchmuckAltmetallenAuskunfteien, DetekteienVermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und BekanntschaftenBetrieb von Reisebüros und Vermittlung von UnterkünftenSchlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von GebäudesicherungseinrichtungenHerstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit. Anträge / Formulare Formulare: keine Schriftform erforderlich: nein Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.

    Online-Dienst

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    ID: L100002_123928359

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22841

    Fax: +49 231 50-22841

    E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis / Reisepass
    • Bei Antragstellern, die das Verfahren der eID nicht nutzen können, muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragt werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die für die Bearbeitung dieses Antrages zuständige Behörde.

    Voraussetzungen

    • persönliche Eignung gem. § 8b des Sprengstoffgesetzes
    • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag auf die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Dafür sind eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. die entsprechenden persönlichen Daten notwendig.

    Im Antrag müssen Sie angeben, welche explosionsgefährlichen Stoffen Sie aus welchem Grund später nutzen bzw. erwerben wollen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis 8 Wochen

    Kosten

    Von EUR 100 bis EUR 1.000

    Weitere Informationen

    • Personalausweis / Reisepass
    • Bei Antragstellern, die das Verfahren der eID nicht nutzen können, muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragt werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die für die Bearbeitung dieses Antrages zuständige Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Stichwörter

    Wiederlader, UB, Fachkunde, Erlaubnis, Zuverlässigkeit, § 27 SprengG, Feuerwerk

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de